Höhere Gewalt auf Reisen: Was gilt?
Streiken die Piloten, ist den meisten Reisenden klar: Das ist höhere Gewalt. Das gilt auch für Erdbeben und Epidemien. Doch was fällt noch darunter - und wann bekommen Urlauber ihr Geld zurück?
Bei höherer Gewalt können Urlauber oder der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Das regelt das Gesetz. Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar und nicht vorhersehbar ist.
Es wirkt sich so nachteilig auf die Reise aus, dass diese überhaupt nicht mehr oder nicht mehr zumutbar ausgeführt werden kann, wie Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erklärt.
Reisende erhalten bei einer solchen Kündigung den vollen Reisepreis zurück - der Vertrag wird ohne Stornogebühren rückabgewickelt. Einen Anspruch auf Schadenersatz gibt es nicht. Typische Beispiele für höhere Gewalt sind etwa Streik, Naturkatastrophen wie Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen, Epidemien wie SARS oder Kriege und politische Unruhen.
Kommt es während der Reise zu einem Fall von höherer Gewalt, und der Urlauber muss die Reise abbrechen, kann der Reiseveranstalter das Geld für bereits erbrachte Leistungen behalten. Er muss allerdings die Rückreise sicherstellen. Zusatzkosten für den Rückflug und weitere Mehrkosten teilen sich Reisender und Veranstalter. Für die nicht erbrachte Reiseleistung bekommt der Urlauber das Geld zurück.
"Wichtig ist, dass der Reiseveranstalter in einem solchen Fall wirklich die Kündigung erklärt hat", sagt Degott. Sagt er, man bekomme das schon irgendwie hin, kann der Urlauber am Ende der Reise den Preis mindern, sollte das nicht der Fall gewesen sein. Ein Beispiel: Es kommt zu Überschwemmungen im Urlaubsland, der Reiseveranstalter verspricht eine Rundreise dennoch wie geplant durchführen zu können. Im Verlauf der Reise fallen allerdings geplante Stopps aus. Dann können Urlauber Mängel geltend machen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist darauf hin, dass Reisende, die trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes eine Reise buchen, bewusst ein höheres Risiko eingehen. Der Reisevertrag könne dann nicht wegen höherer Gewalt gekündigt werden. Komme es nach der Buchung zu einer Reisewarnung, sei das hingegen ein Indiz für höhere Gewalt. Generell gilt nach Einschätzung der Verbraucherschützer immer die konkrete Lage vor Ort und nicht die persönliche Einschätzung des Reisenden.
BGB: Kündigung wegen höherer Gewalt
Verbraucherzentrale zu höherer Gewalt
Auswärtiges Amt zu höherer Gewalt
ADAC über höhere Gewalt, mit Liste anerkannter Kündigungsgründe
Reiserechtler über Kündigung wegen höherer Gewalt
BGB: Kündigung wegen höherer Gewalt
Verbraucherzentrale zu höherer Gewalt
Auswärtiges Amt zu höherer Gewalt
ADAC über höhere Gewalt, mit Liste anerkannter Kündigungsgründe
It's Magic: Besuch eines Klosterfestes im indischen Ladakh
Hotel Birkenhöhe: Genuss in den Bergen
Das Hotel Birkenhöhel punktet mit ausgesuchter Gastronomie, großzügigen Zimmern und einem großen Wellnessbereich. Zum Frühling 2024 gibt es ein spezielles Angebot.
Südsee ungeschminkt: Auf der Suche nach dem echten Tahiti
Korallenriffe, Puderstrände, üppige Flora: Tahiti hat offenkundige Reize. Wer aber polynesische Kultur sucht, dringt am besten ins Inselinnere oder zu kleineren Inseln vor - oder geht einfach essen.
Tipps der Reisebüros aus Augsburg und Umgebung
Planen auch Sie gerade Ihren nächsten Urlaub? Träumen Sie von Palmen oder Berggipfeln? Die Experten der Reisebüros aus Augsburg und der Region hätten da einige Tipps.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenGläserne Träume auf der Glasstraße
Die Glasstraße in Ostbayern zählt zu den ganz besonderen Ferienstraßen Deutschlands. Wo sie zu finden ist und was sie bietet erfahren Sie hier.
Österreich sucht den Schneeballschlacht-Meister
Eine Art Völkerball im Schnee, vergünstigt Skilft fahren im Dirndl oder im Kilt auf Kärntner Pisten: Der Spätwinter in den österreichischen Alpen hält Kurioses bereit.
Unterwegs im Welterbe Oberharzer Wasserwirtschaft
Becken, Pumpen, Stollen: Das "Harzer Wasserregal" ist das größte vorindustrielle Energieversorgungssystem weltweit, laut Unesco ein Meisterstück der Ingenieurkunst. Auch das Wandernetz ist riesig.