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Unterwegs im Auto
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Maut und Vignetten: Das gilt in beliebten Urlaubsländern

Koffer packen und los: Viele Reisende fahren mit dem eigenen Auto in den Urlaub - im zweiten Corona-Sommer erst recht.
Foto: Fabian Sommer, tmn

Freie Fahrt in den Urlaub? Nicht ganz. Abgesehen von den Einreisebestimmungen des Ziellandes sollten Autoreisende auch die dortigen Mautregeln kennen.

Mehr Reisende als in anderen Jahren dürften in diesem Sommer mit dem Auto in den Urlaub fahren. Zum Beispiel in Deutschlands Nachbarländer, aber auch nach Italien und Kroatien. Je nach Land unterscheiden sich Mautregeln und Vignettenvorschriften. Der Autoclub Europa (ACE) gibt einen Überblick:

  1.  Frankreich: Autobahnen sind in Frankreich mautpflichtig. Ausnahmen bestehen laut ACE etwa für einige Stadtautobahnen und -umfahrungen. In der Regel werde beim Befahren einer mautpflichtigen Straße ein Ticket gezogen, das am Ende bezahlt werde. An einigen Abschnitten müsse die Maut aber vorab gezahlt werden. Das geht mit Bargeld, gängigen Kreditkarten und teilweise auch mit Girokarten.
    Der ACE rät Autoreisenden in Frankreich, immer genügend Kleingeld in der Tasche zu haben. Vor den Mautstationen müssen sich Urlauber anhand der Symbole in die richtige Spur einordnen. Mit "t" gekennzeichnete Spuren sind für das Télépéage-System reserviert: Die Bezahlung erfolgt hier ausschließlich elektronisch über einen Chip an der Windschutzscheibe. Andere Bezahlarten seien nicht zulässig.
  2. Italien: Auch in Italien wird für die Fahrt auf einer mautpflichtigen Straße ein Ticket gezogen. Beim Verlassen oder Wechsel der Straße muss es bezahlt werden. Das geht bar oder mit Bankkarte, aber auch über Prepaid-Zahlsysteme wie Viacard. Ein Hinweis hierzu vom ACE: Eventuell fehlende Beträge, die das Guthaben einer Viacard übersteigen, können in bar oder mit Kreditkarte nur an Fahrspuren mit Servicepersonal beglichen werden.
    Auf A36, A59 und A60 Nähe Mailand wird die Maut den Angaben zufolge über das System Free Flow erhoben. Dafür empfiehlt der ACE eine Online-Voranmeldung. Innerhalb von 15 Tagen kann alternativ bei der Kundendienststelle Punto Verde oder an manchen Tankstellen der Region die Gebühr nachträglich in bar bezahlt werden, so der Autoclub.
  3. Kroatien: Das Grundprinzip beim Befahren mautpflichtiger Straßen ist wieder gleich: Ticket ziehen und beim Abfahren zahlen. Der Euro werde akzeptiert. Die Alternative ist das System Electronic Toll Collect (ETC): Ein Transponder ermöglicht dabei das bargeldlose Bezahlen der Mautgebühren, erklärt der ACE. Das Teil bekommt man über die Autobahngesellschaft HAC für umgerechnet rund 17 Euro. ETC spart etwas Geld, ist aber nicht auf allen Mautstraßen verwendbar.
  4. Österreich: In dem Alpenland herrscht auf Autobahnen und Schnellstraßen bis auf wenige Ausnahmen eine Vignettenpflicht für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gewicht. Das "Pickerl" muss bereits vor der entsprechenden Auffahrt besorgt werden, als Klebevariante für die Windschutzscheibe oder digital. Es gibt Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder das ganze Jahr. Für Anhänger wird laut ACE keine zusätzliche Vignette benötigt.
    Wichtiger Hinweis: Auf baulich kostenintensiven Alpenüberquerungen wie der Tauernautobahn oder der Europabrücke vor dem Brennerpass gelten laut Autoclub gesonderte Abschnittsmaut-Tarife.
  5. Schweiz: Bei den Eidgenossen gilt ebenfalls Vignettenpflicht. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht muss laut ACE eine Jahresvignette für 40 Schweizer Franken in der Schweiz oder für 38,50 Euro in Deutschland gekauft und am Fahrzeug angebracht werden.
    Wer mit Anhänger unterwegs sei, benötige zwei Vignetten – eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger. Gesonderte Tarife gibt es in der Schweiz etwa für manche Tunnelstrecken. (tmn)
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