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Versicherungen gut prüfen
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"Corona-Reiseschutz": Absicherung gut prüfen

Die Liegestühle am Strand bleiben leer - und mit den falschen Versicherungen auch die Taschen der Daheimgebliebenen.
Foto: Manuel Navarro/dpa/dpa-tmn

"Perfekter Schutz" für den Urlaub während der Pandemie? Klingt gut. Doch Verbraucherschützer warnen: In vielen Fällen greifen die Versicherungen nicht.

Bei Urlaubsangeboten mit "Corona-Reiseschutz" empfiehlt sich ein genauer Blick in die Vertragsinhalte. Manche Corona-Reiseversicherung wirbt zwar mit Versprechungen wie "perfekte Sicherheit", doch Verbraucher können bei einer Stornierung ihrer Reise trotzdem leer ausgehen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hin.

Bei den Angeboten handelt es sich den Experten zufolge oft um eine Erweiterung der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung um besondere, coronabedingte Situationen. Abgesichert sei in der Regel ein persönlicher Verhinderungsgrund wie Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen. Aktuelle Corona-Beispiele sind die Anordnung einer häuslichen Isolation, die Verweigerung der Aus- oder Rückreise und ein vorzeitiger Reiseabbruch durch eine Erkrankung im Urlaub.

Angst oder Reisewarnung sind meist kein triftiger Grund für die Versicherung, einzuspringen

Wer dagegen wegen einer corona-bedingten Reisewarnung oder aus Angst vor einer Ansteckung am Zielort wegen hoher Inzidenzen storniert, bekommt von der Versicherung meist kein Geld zurück.

Flex-Tarife könnten eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zu einem Reiseschutz sein, rät das EVZ. Damit lässt sich eine Reise noch relativ kurzfristig ohne Angabe von Gründen kostenlos verschieben oder absagen. Dafür zahlen Urlauber bei der Buchung einen Aufpreis.

© dpa-infocom, dpa:210503-99-450916/2 (dpa)

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