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Recht auf Entschädigungen
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Was Passagieren bei Flugausfällen und Verspätungen zusteht

Passagiere haben bei Verspätungen oder Annullierungen nur dann ein Recht auf Entschädigung, wenn kein «außergewöhnlicher Umstand» vorliegt.
Foto: Christophe Gateau/dpa

Verspätungen, kurzfristige Annullierungen und Servicemängel sind bei Flugreisen keine Seltenheit. Welche Rechte haben Passagiere, wenn sie nicht ankommen?

Der Sommer könnte am Himmel erneut chaotisch werden. Viele Flugausfälle und Verspätungen sind nach jetzigem Stand wahrscheinlich.

Bei kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden müssen Airlines ihre Passagiere nach EU-Recht häufig entschädigen - aber nicht immer. Diese Rechte haben Fluggäste:

Wann bekomme ich eine Entschädigung?

Wichtig ist, dass kein "außergewöhnlicher Umstand" vorliegt. Das kann zum Beispiel eine Flughafensperrung sein. In diesem Fall ist die Airline von der Zahlungspflicht befreit.

Ein technisches Problem mit dem Flugzeug oder die allzu häufigen Anschlussverspätungen beim Umlauf eines Flugzeugs fallen aber nicht darunter. Die Fluggesellschaft kann die Verantwortung hier nicht auf andere abschieben - und muss zahlen.

Bei Streiks etwa der Fluglotsen ist die Situation nicht so eindeutig. Der Europäische Gerichtshof entschied zwar zum wilden Streik bei Tuifly, dass die Airline in diesem Fall nicht von der Erstattungspflicht befreit war (Az.: C-195/17). Dieses Urteil lässt sich jedoch nicht einfach auf andere Streiks übertragen.

Die Airline muss auch nicht zahlen, wenn sie Annullierungen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Dann kann der Kunde zwar vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück - eine Entschädigung gibt es nicht.

Was gilt, wenn die Sicherheitskontrolle zu lange dauert?

Die Fluggastkontrolle ist Sache des Flughafens und wird nicht von den Airlines verantwortet. Dauert die Kontrolle etwa wegen Personalmangel extrem lange, muss der Airport unter Umständen für Mehr- und Umbuchungskosten der Fluggäste aufkommen. So entschied jedenfalls das Amtsgericht Erding (Az.: 8 C 1143/16) in einem Fall. Den Fluggast traf hier jedoch eine Mitschuld. Er hätte sich in der Warteschlange aktiv nach vorne begeben müssen.

Auch dieser Fall ist nicht unbedingt übertragbar. Es kommt sehr auf die konkrete Situation vor Ort am Reisetag an. In jedem Fall sollten Passagiere, die in der Warteschlange feststecken, frühzeitig darauf drängen, nach vorne gelassen zu werden.

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab. 250 Euro sind es bis 1500 Kilometer Flugstrecke, 400 Euro bei 1500 bis 3500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern.

Wie komme ich bei einem Flugausfall trotzdem ans Ziel?

Ob Entschädigung oder nicht: Airlines sind stets verpflichtet, eine alternative Beförderung zum Zielort zu organisieren - oder die Kosten für das Flugticket zu erstatten. In der Regel buchen die Unternehmen ihre Kunden auf andere Flüge um. Geht der Ersatzflug erst am nächsten Tag, müssen sie eine Übernachtung im Hotel bezahlen. Auch Verpflegung müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden bieten.

Was gilt bei Pauschalreisen?

Bei Flug-Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er ist Ansprechpartner und kümmert sich darum, dass der Urlauber möglichst schnell ans Ziel kommt.

Weitreichende Flugzeitänderungen können eine Reise verkürzen oder beeinträchtigen. Möglich ist dann neben der Entschädigung durch die Airline auch eine nachträgliche Minderung des Reisepreises.

Fällt eine Pauschalreise wegen eines ausgefallenen Fluges kurzfristig ins Wasser, können Urlauber zudem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern - wenn keine Alternative gefunden werden kann. (dpa)

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