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Abstrich oder Ergebnis
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Welcher Zeitpunkt zählt bei Corona-Tests für Reisende?

Urlauber aus Risikogebieten können vielerorts nur noch mit negativem Corona-Test in einem Hotel übernachten. Unterschiedliche Regelungen in einzelnen Ländern sorgen für Verwirrung.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

In immer mehr Teilen Deutschlands steigt die Zahl der Neuinfektionen. Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss bei der Einreise in ein anderes Bundesland meist einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter ist als 48 Stunden. Aber welcher Zeitpunkt gilt hierfür?

48 Stunden ab Abstrich oder ab Testergebnis? In vielen Bundesländern können sich Reisende aus deutschen Corona-Risikogebieten derzeit mit einem negativen Test die Möglichkeit sichern, zum Beispiel im Hotel übernachten zu dürfen.

In den einzelnen Ländern gelten jedoch unterschiedliche Regeln in Bezug auf die Aktualität dieser Tests, wie eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur in den verschiedenen Bundesländern zeigt.

In Baden-Württemberg beispielsweise darf ein Test nicht älter als 48 Stunden sein. Dafür zählt das Datum auf der Bescheinigung. In Bayern gilt dagegen der Zeitpunkt des Abstrichs, der maximal 48 Stunden her sein darf. Geregelt wird das etwa über die Verordnungen der Bundesländer.

Auch in Schleswig-Holstein sind 48 Stunden die Maßgabe für einen negativen Corona-Test, mit dem Reisende das Beherbergungsverbot umgehen können. Dabei dürfen jedoch zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein.

Im gemeinsamen Beschlusspapier der Chefs der Staatskanzleien der Länder vom vergangenen Mittwoch steht: Der Test dürfe "höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein". Weiter heißt es aber auch: "Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses." Die Länder treffen die Entscheidungen am Ende jedoch selbst. In Hessen darf zudem übernachten, wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen.

In Rheinland-Pfalz wurde das Beherbergungsverbot, das ab dem heutigen Dienstag gelten sollte, zunächst auf Eis gelegt. Sollte es nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch aber doch noch in Kraft treten, dürfte übernachten, wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, dessen Feststellung nicht länger als 48 Stunden her ist.

© dpa-infocom, dpa:201013-99-924227/13 (dpa)

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