
Sperrungen und Lawinengefahr
Wenn das Hotel im Schneechaos nicht erreichbar ist

Viel Neuschnee, Lawinengefahr, gesperrte Straßen: Manche Hotels in den Alpen sind nur schwer oder fast gar nicht zu erreichen. Welche Regeln gelten dann für betroffene Urlauber?
Urlauber sind in der Regel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft infolge heftiger Schneefälle nicht erreichen oder verlassen können. Es gibt aber Sonderregeln.
Bei den etwa 1400 Mitgliedern der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) gilt: Ist die Anreise an den Urlaubsort oder in das gebuchte Hotel unmöglich, dürfen keine Stornokosten berechnet werden. Es reiche aber nicht, dass Urlauber zum Beispiel eine gesperrte Straße umfahren müssen oder die Anreise wegen Schneefalls lediglich mühsam sei. Auch wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich ist, entfällt die kostenlose Stornierungsregel. Ist ein Gast umgekehrt an der Abreise gehindert, habe er die Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthaltes selbst zu tragen, so die ÖHV. Hat der Hotelier andere Vereinbarungen mit dem Gast getroffen, gelten diese.
Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalter gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort komplett unerreichbar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück.
Wegen Lawinengefahr hat die Gemeinde Oberstdorf in Bayern am Donnerstag (10. Januar) Zufahrten zu zwei Tälern gesperrt. Rund 65 Anwesen, darunter mehrere Hotels, seien davon betroffen, sagte die Pressesprecherin der Marktgemeinde, Christine Uebelhör. Die Bewohner und Urlauber im Stillachtal und in dem südlichen Bereich des Trettachtals seien bereits am Mittwoch über die bevorstehende Sperrung informiert worden. Wer wollte, konnte deswegen abreisen.
Auch die Talstation der Fellhornbahn konnte wegen der Sperrung nicht mehr erreicht werden und musste geschlossen werden. Der Bergbahnbetreiber stellte zudem den Betrieb der Oberstdorfer Nebelhornbahn wegen der Witterungsbedingungen ein. Die Gebäude in den zwei Tälern sind nach Einschätzung der Experten nicht gefährdet, nur an den Straßen in die Ortsteile drohten Lawinenabgänge. Am Freitag sollen lawinengefährliche Schneemassen falls möglich gesprengt werden. (dpa)

Keine Auflagen für Geimpfte und Genesene

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