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Trotz Brexit
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Weiter keine Roaming-Kosten für Großbritannien-Reisende

Großbritannien-Reisende mit deutschem Mobilfunk-Anbieter müssen trotz des Brexits weiterhin keine Roaming-Gebühren zahlen.
Foto: Friso Gentsch/dpa

Mit dem Brexit ist Großbritannien aus der Roaming-Regelung der EU herausgefallen. Deutsche, die das Land besuchen, müssen dennoch weiterhin keine zusätzlichen Kosten fürchten.

Großbritannien-Reisende mit deutschem Mobilfunk-Anbieter müssen trotz des Brexits weiterhin keine Roaming-Kosten fürchten. Auch Telefónica Deutschland (O2) und 1&1 Drillisch erheben bis Ende des Jahres keine Roaming-Gebühren, wenn ihre Kunden in Großbritannien mobil surfen, wie die Unternehmen mitteilten.

Die Deutsche Telekom und Vodafone hatten bereits zuvor angekündigt, vorerst keine Kosten dafür berechnen zu wollen. Die beiden anderen Wettbewerber haben die Regelung nun verlängert.

Zwar ist das Vereinigte Königreich mit dem Brexit de facto aus der Roaming-Regelung der EU herausgefallen, dennoch hatten zunächst Anbieter beider Seiten keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung mobiler Daten im jeweiligen Ausland erhoben. In Großbritannien wollen mehrere Anbieter sich vom kostenlosen Roaming in der EU verabschieden und in diesem Jahr Gebühren für ihre Kunden einführen. Virgin Mobile und die britische O2 kündigten zu Beginn der Woche hingegen an, weiter auf Roaming-Gebühren zu verzichten.

Kosten für das Roaming wurde abgeschafft

Innerhalb der EU waren die Kosten fürs Roaming - also das mobile Internet-Surfen im Ausland - 2017 abgeschafft worden. Seitdem können europäische Handynutzer weitgehend unbesorgt im Urlaub telefonieren oder surfen. Für Verbraucher aus Deutschland gilt das nun vorerst auch im Vereinigten Königreich weiterhin, obwohl Großbritannien vor gut einem Jahr den finalen Bruch mit der Staatengemeinschaft vollzogen hat.

Verbraucherschützer des britischen Vergleichsportals "Which?" riefen Großbritannien und die EU der BBC zufolge auf, zu dem Thema eine generelle Einigung zu treffen, um Kunden auch in der Zukunft vor Gebühren zu schützen.

© dpa-infocom, dpa:220111-99-667133/4 (dpa)

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