Versetzung: Müssen Arbeitnehmer ihr zustimmen?
Versetzungen kommen meist schlecht an, besonders wenn Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Rechtlich gilt, was im Arbeitsvertrag steht.
Abteilungswechsel oder gar ein Wechsel des Arbeitsorts von Berlin an den Standort des Arbeitgebers in München: Müssen Arbeitnehmer einer solchen Versetzung zustimmen?
"In der Regel bedarf es keiner Zustimmung", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und erklärt: "Rechtlich ist eine Versetzung eine durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckte einseitige Veränderung durch den Arbeitgeber, die gar keine Zustimmung des Arbeitnehmers benötigt." Eine solche Versetzung könne sich zum Beispiel auf die Arbeitszeit, den Umfang, den Ort oder auch das Aufgabenportfolio beziehen.
Ähnliche Aufgaben sollten gewährt sein
Oftmals ist im Arbeitsvertrag festgelegt, zu welchen anderen Tätigkeiten Arbeitnehmer auch verpflichtet werden können. "Das müssen aber in der Regel schon Aufgaben sein, die in der Hierarchie und in der Gehaltsstufe vergleichbar sind", sagt Meyer. Soll ein Buchhalter zum Beispiel nunmehr Hausmeistertätigkeiten erledigen, kann dies nicht per einseitiger Versetzung angeordnet werden und der Arbeitnehmer kann rechtlich dagegen vorgehen.
Der Arbeitgeber muss zudem nach billigem Ermessen handeln. Zum Beispiel bei einer örtlichen Versetzung. Ein Unternehmensberater etwa, der für alle deutschen Niederlassungen des Arbeitgebers im Einsatz ist, muss in der Regel auch eine Versetzung an einen anderen Standort akzeptieren, so Meyer. "Steht nichts Abweichendes im Vertrag, kann der Unternehmensberater in allen deutschen Betrieben eingesetzt werden."
Indirekter Rauswurf?
Manche Versetzungen dagegen, etwa an unattraktive Standorte, seien ein Signal des Arbeitgebers an den Mitarbeiter, dass eigentlich eine Beendigung des Arbeitsverhältnis angestrebt werde, sagt der Fachanwalt, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein tätig ist. Im Zweifel könne man überprüfen lassen, ob der Arbeitgeber nach billigem Ermessen gehandelt hat.
Ist eine Versetzung aber vertragsgerecht, riskiert ein Mitarbeiter, der sich der neuen Aufgabe verweigert, eine Abmahnung, im wiederholten Fall sogar die Kündigung. Wer der Anweisung des Arbeitgebers nicht nachkommt, laufe zudem Gefahr, kein Gehalt mehr zu bekommen, so Meyer. (dpa)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenEhegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.