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EuGH-Urteil: Millionen Autofinanzierungsverträge rechtswidrig

EuGH Urteil vom 09.09.2021: Millionen Autofinanzierungsverträge rechtswidrig
Foto: dusanpetkovic1, stock.adobe.com

Verbraucher können nun ihren Vertrag widerrufen, auch wenn er schon viele Jahre alt ist, das Auto zurückgeben und alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingraten zurückfordern. Eine kostenlose Ersteinschätzung, bietet die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.

Der EuGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge sein. Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungsraten und eine evtl. geleistete Anzahlung von der Autobank/Leasinggesellschaft erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit. Im Gegenzug muss er das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss der Verbraucher nach Einschätzung der Kanzlei Wawra & Gaibler keinen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer bezahlen. Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten zurück und ist sein Auto somit quasi umsonst gefahren. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.

EuGH hält Widerrufsinformationen für rechtswidrig

Mit Urteil vom 09.09.2021 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass fast alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch wiederrufbar sind, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Betroffen waren Autofinanzierungsverträge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW-Bank. Dieselben Klauseln, die in diesen Verträgen vom EuGH beanstandet wurden, finden sich in fast allen Leasing- und Kreditverträgen – auch von anderen Banken. Bemängelt wurden rechtswidrige Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und Beschwerdemöglichkeiten.

Einfache Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko

Eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitzern spezialisiert ist, ist die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden, daher über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik „Widerruf Autokredit / Leasingvertrag“ bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es den Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie - falls vorhanden - die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller oder die finanzierende Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“ sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.

Hier gelangen Sie direkt zur Widerrufsseite.

Autobesitzer, die ihre Ansprüche nicht prüfen lassen, verschenken Geld

Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeispiels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30.07.2018 ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6.000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im August 2021 erklären sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben sie somit 19.600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung. Lediglich die normalerweise sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 19.150 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto knapp 3 Jahre und 40.000 km für insgesamt 450 Euro gefahren sind.“

Auch am Wochenende da

Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter (0821) 50 87 88 96 erreichbar – oder per E-Mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de.

Weitere Infos im Internet
www.anwalt-verbraucherschutz.de

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