
Auslandsaufenthalt nutzen und Rentenansprüche sichern

Rentenansprüche können auch durch eine Beschäftigung im Ausland erworben werden. Das gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was Arbeitnehmer dazu wissen sollten.
Wer eine Weile im Ausland gearbeitet hat, sollte dies der Rentenversicherung mitteilen. Denn diese Zeiten können sich positiv auf den späteren Rentenanspruch auswirken, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilt.
Wichtig ist: Eine Rente erhält nur, wer die Voraussetzungen dafür erfüllt. Unter anderem zählt dazu die Mindestversicherungszeit.
Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern gesammelt wurden, können dafür aber zusammengerechnet werden. Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt beispielsweise nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union, zusätzlich bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören Tunesien, die Türkei, die USA und Australien. Diese Abkommen enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten.
Sind die Voraussetzung für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort verbuchten Zeiten. Das heißt: Rentenzahlungen können zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung der Zeiten nicht erfüllt, erhält keine Rente. Dann ist es möglich, sich die gezahlten Beiträge erstatten zu lassen. (dpa)

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