Mitarbeiter können zur Weiterbildung verpflichtet sein
Auch bei einer Fortbildung herrschen Rechte und Pflichten. Eine Schulung kann der Arbeitgeber sogar anordnen. Dafür gelten folgende Regeln.
Mitarbeiter sind nicht immer davon begeistert, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung anordnet. Unter Umständen können sie aber dazu verpflichtet sein, daran teilzunehmen, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.
Mitarbeiter müssen an einer Weiterbildung teilnehmen, wenn der Arbeitgeber eine neue Produktlinie einführt - und Mitarbeiter dafür geschult werden müssen. Gibt es seitens des Arbeitgebers so ein sachliches Interesse an der Fortbildung der Beschäftigten, müssen Arbeitnehmer mitmachen. Das ergebe sich unter anderem aus Paragraf 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Für Mitarbeiter ist jedoch gut zu wissen: Ordnet der Arbeitgeber eine verpflichtende Weiterbildung an, muss er in der Regel die Kosten dafür tragen und die Arbeitszeit dafür investieren.
Darüber hinaus kann es in einzelnen Berufen standesrechtliche Verpflichtungen zur Weiterbildung geben. Das ist zum Beispiel bei Fachärzten und Fachanwälten der Fall, erläutert Meier. Um etwa Fachanwalt sein zu können, müsse man regelmäßige Fortbildungen nachweisen können.
Paragraf 241 II Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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