Auch bei Winterwetter müssen Arbeitnehmer pünktlich sein
Glatte Straßen und Schneefall können den Weg zur Arbeit kompliziert machen. Denn trotz Pandemie kann nicht jeder zu Hause arbeiten. Was gilt für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen verschneite oder vereiste Straßen oder verspätete Züge nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.
Konkret heißt das: Wer nicht rechtzeitig da ist, hat für die Zeit, in der er nicht gearbeitet hat, keinen Anspruch auf Lohn. Die verpassten Stunden müssen Arbeitnehmer laut DGB Rechtsschutz aber auch nicht nachholen. Wer ein Überstundenkonto führt, könne die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbuchen lassen und später nachholen.
Abmahnung im Einzelfall möglich
Ob eine Abmahnung bei einer Verspätung aufgrund der Witterung gerechtfertigt ist, sei immer abhängig vom Einzelfall. Bei unerwartetem Wintereinbruch oder durch einen Unfall verursachten Verkehrschaos, sei eine Abmahnung sicher nicht gerechtfertigt.
Arbeitnehmer müssten sich aber durchaus informieren, ob Schnee und Eis zu erwarten sind, und entsprechend etwa mehr Zeit für die Anfahrt einplanen. Wer an mehreren Tagen hintereinander zu spät kommt, und das auf das Wetter schiebt, muss im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen.
Arbeitgeber muss informiert werden
In jedem Fall sollten Arbeitnehmer sofort beim Arbeitgeber Bescheid geben, wenn absehbar ist, dass es auf ihrem Arbeitsweg zu Verzögerungen kommt. Wer seiner Informationspflicht nicht nachkommt, riskiere ebenfalls eine Abmahnung, heißt es beim DGB Rechtsschutz. (tmn)
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenDie ARTMUC in München
Ab Freitag, 12. April 2024, eröffnet die ARTMUC Kunstmesse, Bayerns größter Kunstevent, den Münchner Kunstfrühling und präsentiert aktuelle Strömungen des Kunstmarktes.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.