Auch volljähriger Waise kann Geld erhalten
Auch Erwachsene, die beide Elternteile verloren habe, können unter Umständen Hinterbliebenenrente beziehen. Worauf müssen sie achten?
Wenn ein oder beide Elternteile gestorben sind, erhalten Kinder grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine monatliche Waisenrente. Diesen Anspruch haben sie gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.
Aber auch wenn sie volljährig sind, können sie unter bestimmten Umständen die Hinterbliebenenrente bekommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Das gilt wenn sie noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren, sich zum Beispiel für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr entscheiden oder sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren.
Die Waisenrente zahlt die Rentenversicherung maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Abitur und Studium, darf höchstens vier Kalendermonate betragen.
Dauert der Übergang länger, fällt die Waisenrente zwischenzeitlich weg. Sie wird erst dann wieder gezahlt, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt. (dpa)
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