Aufbewahrungsfristen: Was ins Archiv muss
Berlin (dpa/tmn) - Rund um den Jahreswechsel sortieren viele Unternehmer ihre Belege, Quittungen und Rechnungen. Einiges davon darf nicht in den Müll: Für Geschäftszwecke müssen Papiere über einen längeren Zeitraum archiviert werden.
So muss ein Unternehmer Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren, mahnt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden.
Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätzlich sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Diese - und Durchschriften von ihnen - dürfen also Anfang 2010 vernichtet werden, wenn sie vor dem 31. Dezember 2003 versandt wurden, erklärt der Steuerzahlerbund. Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 1999 dürfen Unternehmer ebenfalls entsorgen. Dasselbe gilt für Inventare und Jahresabschlüsse mit der jüngsten Eintragung aus 1999. Auch Buchungsbelege aus dem Jahr 1999 und früheren Jahren können aus Regalen und Schränken verschwinden.
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