Rückgaben ohne Originalverpackung?
Endlich ist das neue Notebook da! Ausgepackt, Kartons weggeworfen - doch dann keimen Zweifel, man möchte das Gerät zurückgeben. Geht das ohne OVP?
Erst liegt sie in der blauen Tonne, dann im Müllwagen. Und wenn man die Originalverpackung von Geräten wie Fernsehern, Laptops, Kameras, Monitoren oder Druckern dann doch noch irgendwann für eine Reklamation oder schon kurz nach dem Kauf für eine Retoure wegen Nichtgefallens gebrauchen könnte, ist es zu spät: Die Kartonagen sind über alle Berge.
Es gibt aber eine gute Nachricht für alle, die die mitunter sperrigen Kartons und Polstermaterialien nicht aufbewahrt haben. Käuferinnen und Käufer dürfen Ware auch ohne ihre originale Verpackung reklamieren oder retournieren, berichtet die Stiftung Warentest.
Ein Kaufbeweis ist wichtig
Im Zweifel müssten sie aber beweisen, wo sie den Artikel gekauft haben. Das funktioniert natürlich ganz einfach mit dem Kassenbon oder der Rechnung. Sollten die aber auch weg sein, könnten notfalls auch Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug als Beweis dienen, so die Experten.
Auch wenn Händler also Retouren oder Reklamationen ohne Originalverpackung zulassen müssen: Kundinnen und Kunden müssen dafür sorgen, die Ware sachgemäß verpackt zu verschicken. Und das funktioniert eben in der Regel am einfachsten und sichersten in der Originalverpackung.
Aufbewahren schadet nicht
Wer also den Platz hat, hat gute Gründe die Originalverpackung für die Dauer der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung aufzubewahren - und auch darüber hinaus, wenn sich die Herstellergarantie über den Gewährleistungszeitraum hinaus erstreckt.
Ein Umtausch wegen bloßen Nichtgefallens ist im stationären Handel übrigens Kulanz, also ein freiwilliger Service des Händlers, erklären die Warentester. Anders beim Onlineshopping: Hier ist Geld zurück ohne Angaben von Gründen innerhalb der zweiwöchigen gesetzlichen Widerrufsfrist garantiert.
Wenigstens zwei Wochen Geduld
Onlineshopperinnen und Onlineshopper sind also gut beraten, Originalverpackungen wenigstens zwei Wochen lang aufzubewahren, nachdem die Ware bei ihnen eingetroffen ist - auch wenn sie dafür vielleicht eigentlich gar keinen Platz haben. (tmn)
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Die ARTMUC in München
Ab Freitag, 12. April 2024, eröffnet die ARTMUC Kunstmesse, Bayerns größter Kunstevent, den Münchner Kunstfrühling und präsentiert aktuelle Strömungen des Kunstmarktes.