Ausbildungssuche zählt für die Rente
Suche nach Ausbildungsplatz zählt als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente.
Jetzt beenden viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Aber nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: Die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis zählen als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente. Daher sollten sich Schüler bei der Agentur für Arbeit melden, rät die Deutsche Rentenversicherung.
Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen. So lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf vermeiden.
tmn
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