Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Ausbildungschance: Viel Papierkram vor der Ausbildung

Ausbildungschance
ANZEIGE

Viel Papierkram vor der Ausbildung

Vor Beginn der Ausbildung muss man viele bürokratische Formalitäten erledigen und wichtige Entscheidungen treffen.
Foto: pololia/stock.adobe.com
231565764-1.jpg 231565936-3.jpg 231569423-1.jpg 231570062-1.jpg
231569809-1.jpg
231570058-1.jpg
231569200-1.jpg 231567803-1.jpg 231547956-1.jpg 231562251-1.jpg
231568904-1.jpg
231573941-1.jpg 231564999-1.jpg 231571854-1.jpg 231572848-1.jpg 231569958-1.jpg 231570396-1.jpg 231562248-1.jpg 231562242-1.jpg 231556059-1.jpg 231573577-1.jpg 231572315-1.jpg

Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungen, ein polizeiliches Führungszeugnis, Berufsausbildungsbeihilfe & Co.: Was muss man vor Ausbildung oder Berufsbeginn erledigen?

Von Julia Paul

Bewerben, angenommen werden und loslegen – so einfach könnte es sein. Allerdings steht vor dem ersten Tag oft noch eine Menge Papierkram an. Neben dem Arbeitsvertrag müssen noch weitere Formulare ausgefüllt werden, der Arbeitgeber benötigt unterschiedlichste Unterlagen und viele der Dokumente sind erst noch zu beantragen.

Da kann ein zukünftiger Auszubildender schnell Angst bekommen. In der Schule hat einem davon schließlich meist keiner etwas gesagt. Was braucht man überhaupt alles? Und woher kriegt man es? Fragen über Fragen... Hier einige Tipps, die den Start erleichtern:

Vom Brutto zum Netto

Wer arbeitet, muss Lohnsteuern bezahlen. Der entsprechende Betrag wird vom Arbeitgeber gleich von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Dafür benötigt er vom Auszubildenden oder Berufseinsteiger allerdings die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID.

Wer schon einmal gearbeitet hat, kann sie im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung finden. Sie ist eine Zahlenreihe bestehend aus elf Ziffern, die ein jeder ab der Geburt, mit festem Wohnsitz in Deutschland, erhält. Bereits Babys bekommen sie vom Finanzamt zugeteilt.

Je nachdem, welcher Konfession ein Auszubildender angehört, muss er auch Kirchensteuern bezahlen. Manche Religionsgemeinschaften erheben sie, um ihre Ausgaben zu decken. Wie hoch der Beitragssatz ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Für den Fall vorbereitet

Auszubildende sind nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert, sondern selbst versicherungspflichtig. Deshalb muss man sich früh genug über die Kassen, ihre Beitragshöhen und die Leistungen informieren. Am besten schließt man die Versicherung noch vor dem ersten Arbeitstag ab, spätestens 14 Tage danach. Ansonsten wird man dort versichert, wo man zuvor in der Familienversicherung war.

Zur Sozialversicherung gehören Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für sie benötigt man eine Sozialversicherungsnummer. In manchen Branchen – wie auf dem Bau – muss man den dazugehörigen Ausweis oft sogar bei sich tragen. Die Beiträge werden wie die Lohnsteuer von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Was dann übrig bleibt, ist der sogenannte „Nettolohn“.

Wo das Geld hinkommt

Damit der Arbeitgeber die übrig bleibende Summe an seine Mitarbeiter auszahlen kann, sollten diese ein eigenes Girokonto haben. Die Bankverbindung, also die IBAN und den Namen der Bank, gilt es, sich zu merken. Denn auch hiernach wird das Unternehmen fragen.

Sinnvoll ist es außerdem, sich über Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung ausführlich zu informieren. Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eine für den Hausrat. Doch keine Angst, die Experten stehen Berufseinsteigern bei der Auswahl zur Seite.

Lebenslauf der Knast-Karriere

Für einige Berufe – gerade, wenn man mit Kindern zu tun hat oder in einer sicherheitssensiblen Branche arbeitet – ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Wenn der Arbeitgeber eines haben möchte, kann es jeder ab Vollendung des 14. Lebensjahres bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern.

In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis drei Wochen. Welche Straftaten darin vermerkt sind, hängt von der Art des Zeugnisses ab: Im privaten findet man nur eine gewisse Schwere, im erweiterten sind auch kleinere Vergehen enthalten. Im behördlichen Führungszeugnis steht alles, was man sich strafrechtlich zuschulden hat kommen lassen.

Arztbesuch vor der Ausbildung

Alle minderjährigen Auszubildenden sind durch das Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Dabei erhalten sie eine vorgeschriebene Bescheinigung, die man beim Betrieb einreichen muss. Man sollte sich deshalb rechtzeitig darum kümmern, allerdings nicht zu früh. Es gilt: maximal 14 Monate. Das Dokument sollte nämlich nicht älter sein.

In manchen Bereichen wie in der Lebensmittelbranche und Gastronomie wird außerdem ein Gesundheitszeugnis benötigt. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand. Die Kosten für die Bescheinigung, die in jeder Stadt unterschiedlich sind, werden in manchen Fällen vom Arbeitgeber übernommen. Auszubildende sollten einfach fragen. Nach der Beantragung vereinbart man dann einen Termin für die Erstbelehrung. Hier wird über Hygienestandards und Infektionskrankheiten informiert.

Finanzielle Förderungen

Während der ersten Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres die Fortzahlung ihres Kindergeldes beantragen. Die Höhe richtet sich vor allem danach, das wievielte Kind man selbst ist.

Außerdem gibt es in regelmäßigen Abständen Erhöhungen. Wenn der Auszubildende noch zu Hause wohnt, bekommen seine Eltern die Summe, um für seinen Unterhalt aufzukommen. Wohnt er bereits in einer eigenen Wohnung, wird das Kindergeld zwar an die Eltern überwiesen, sie sind aber dazu verpflichtet, es ihrem Kind auszubezahlen.

Wer für die Ausbildung in eine andere Stadt zieht, hat eine weitere Möglichkeit der finanziellen Förderung: die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Da es dafür einige Voraussetzungen gibt, sollte man sich bei der Bundesagentur für Arbeit informieren. Dort erhält man auch zu verschiedensten anderen Themen Informationen – wie zum Beispiel zur Arbeitsplatzsuche, dem Bewerbungsschreiben oder weiteren finanziellen Unterstützungen.

Unterstützung im Steuerdschungel: Kostenpflichtige Steuersoftware kann helfen, mehr aus der jährlichen Steuererklärung herauszuholen.
"Finanztest"-Untersuchung

Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren