Viel Papierkram vor der Ausbildung
Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungen, ein polizeiliches Führungszeugnis, Berufsausbildungsbeihilfe & Co.: Was muss man vor Ausbildung oder Berufsbeginn erledigen?
Von Julia Paul
Bewerben, angenommen werden und loslegen – so einfach könnte es sein. Allerdings steht vor dem ersten Tag oft noch eine Menge Papierkram an. Neben dem Arbeitsvertrag müssen noch weitere Formulare ausgefüllt werden, der Arbeitgeber benötigt unterschiedlichste Unterlagen und viele der Dokumente sind erst noch zu beantragen.
Da kann ein zukünftiger Auszubildender schnell Angst bekommen. In der Schule hat einem davon schließlich meist keiner etwas gesagt. Was braucht man überhaupt alles? Und woher kriegt man es? Fragen über Fragen... Hier einige Tipps, die den Start erleichtern:
Vom Brutto zum Netto
Wer arbeitet, muss Lohnsteuern bezahlen. Der entsprechende Betrag wird vom Arbeitgeber gleich von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Dafür benötigt er vom Auszubildenden oder Berufseinsteiger allerdings die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID.
Wer schon einmal gearbeitet hat, kann sie im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung finden. Sie ist eine Zahlenreihe bestehend aus elf Ziffern, die ein jeder ab der Geburt, mit festem Wohnsitz in Deutschland, erhält. Bereits Babys bekommen sie vom Finanzamt zugeteilt.
Je nachdem, welcher Konfession ein Auszubildender angehört, muss er auch Kirchensteuern bezahlen. Manche Religionsgemeinschaften erheben sie, um ihre Ausgaben zu decken. Wie hoch der Beitragssatz ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Für den Fall vorbereitet
Auszubildende sind nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert, sondern selbst versicherungspflichtig. Deshalb muss man sich früh genug über die Kassen, ihre Beitragshöhen und die Leistungen informieren. Am besten schließt man die Versicherung noch vor dem ersten Arbeitstag ab, spätestens 14 Tage danach. Ansonsten wird man dort versichert, wo man zuvor in der Familienversicherung war.
Zur Sozialversicherung gehören Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für sie benötigt man eine Sozialversicherungsnummer. In manchen Branchen – wie auf dem Bau – muss man den dazugehörigen Ausweis oft sogar bei sich tragen. Die Beiträge werden wie die Lohnsteuer von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Was dann übrig bleibt, ist der sogenannte „Nettolohn“.
Wo das Geld hinkommt
Damit der Arbeitgeber die übrig bleibende Summe an seine Mitarbeiter auszahlen kann, sollten diese ein eigenes Girokonto haben. Die Bankverbindung, also die IBAN und den Namen der Bank, gilt es, sich zu merken. Denn auch hiernach wird das Unternehmen fragen.
Sinnvoll ist es außerdem, sich über Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung ausführlich zu informieren. Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eine für den Hausrat. Doch keine Angst, die Experten stehen Berufseinsteigern bei der Auswahl zur Seite.
Lebenslauf der Knast-Karriere
Für einige Berufe – gerade, wenn man mit Kindern zu tun hat oder in einer sicherheitssensiblen Branche arbeitet – ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Wenn der Arbeitgeber eines haben möchte, kann es jeder ab Vollendung des 14. Lebensjahres bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern.
In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis drei Wochen. Welche Straftaten darin vermerkt sind, hängt von der Art des Zeugnisses ab: Im privaten findet man nur eine gewisse Schwere, im erweiterten sind auch kleinere Vergehen enthalten. Im behördlichen Führungszeugnis steht alles, was man sich strafrechtlich zuschulden hat kommen lassen.
Arztbesuch vor der Ausbildung
Alle minderjährigen Auszubildenden sind durch das Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Dabei erhalten sie eine vorgeschriebene Bescheinigung, die man beim Betrieb einreichen muss. Man sollte sich deshalb rechtzeitig darum kümmern, allerdings nicht zu früh. Es gilt: maximal 14 Monate. Das Dokument sollte nämlich nicht älter sein.
In manchen Bereichen wie in der Lebensmittelbranche und Gastronomie wird außerdem ein Gesundheitszeugnis benötigt. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand. Die Kosten für die Bescheinigung, die in jeder Stadt unterschiedlich sind, werden in manchen Fällen vom Arbeitgeber übernommen. Auszubildende sollten einfach fragen. Nach der Beantragung vereinbart man dann einen Termin für die Erstbelehrung. Hier wird über Hygienestandards und Infektionskrankheiten informiert.
Finanzielle Förderungen
Während der ersten Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres die Fortzahlung ihres Kindergeldes beantragen. Die Höhe richtet sich vor allem danach, das wievielte Kind man selbst ist.
Außerdem gibt es in regelmäßigen Abständen Erhöhungen. Wenn der Auszubildende noch zu Hause wohnt, bekommen seine Eltern die Summe, um für seinen Unterhalt aufzukommen. Wohnt er bereits in einer eigenen Wohnung, wird das Kindergeld zwar an die Eltern überwiesen, sie sind aber dazu verpflichtet, es ihrem Kind auszubezahlen.
Wer für die Ausbildung in eine andere Stadt zieht, hat eine weitere Möglichkeit der finanziellen Förderung: die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Da es dafür einige Voraussetzungen gibt, sollte man sich bei der Bundesagentur für Arbeit informieren. Dort erhält man auch zu verschiedensten anderen Themen Informationen – wie zum Beispiel zur Arbeitsplatzsuche, dem Bewerbungsschreiben oder weiteren finanziellen Unterstützungen.
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