Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Jetzt Antrag stellen: Baukindergeld: Frist wurde verlängert

Jetzt Antrag stellen
ANZEIGE

Baukindergeld: Frist wurde verlängert

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Frist für das Baukindergeld bis zum 31. März 2021 verlängert.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Familien, die ein Haus oder eine Immobilie kaufen oder bauen und selbst einziehen, steht Baukindergeld zu. Doch beim Antrag gibt es einiges zu beachten:

Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufen - egal, ob ein neues oder altes Haus - oder für ihr Grundstück eine Baugenehmigung erhalten, können vom Baukindergeld profitieren. Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrages oder bei noch zu errichtenden Häusern das Datum der Baugenehmigung.

Bislang galt als Stichtag der 31. Dezember 2020. "Wegen der Corona-Pandemie wurde die Regelung nun verlängert", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Trotz der Verlängerung sollten Familien das Bau- oder Kaufvorhaben nicht auf die lange Bank schieben, denn Genehmigungs- und Kaufverfahren erfordern erfahrungsgemäß etwas Zeit. Der Kaufpreis, die Übergabe des Hauses, Bauarbeiten oder der Einzug können aber nach dem Stichtag erfolgen.

Jährliches Einkommen spielt beim Baukindergeld eine wichtige Rolle

Die Eile beim Kaufvertrag oder dem Bauantrag kann sich lohnen, denn für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind können Familien einen Zuschuss von 1200 Euro im Jahr über 10 Jahre und somit insgesamt 12.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen mit einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro beträgt. Für jedes weitere Kind dürfen 15.000 Euro hinzukommen.

Dafür wird der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor der Antragsstellung ermittelt. Für einen Antrag in 2020 wird also der Durchschnitt der Einkommen aus 2017 und 2018 gebildet. Wer mehr Einkommen hat oder bereits Wohneigentum in Deutschland besitzt, kann die Förderung nicht erhalten.

Antrag bei der KfW stellen

Der Antrag selbst kann erst nach dem Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden - und zwar bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug. Maßgeblich ist die amtliche Meldebestätigung. Entsprechende Anträge sind längstens bis Ende 2023 möglich.

Familien sollten sich mit den Fristen vertraut machen. "Wer zu spät kauft, später eine Genehmigung erhält oder die Antragsfrist verpasst, geht leer aus", so Klocke abschließend. Das gilt auch, wenn die Fristen nur um wenige Tage überschritten werden.

© dpa-infocom, dpa:201013-99-927685/5 (dpa)

Antrag für Baukindergeld bei der KfW

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren