
Urteil
Bei Fortbildungen gilt nur Entfernungspauschale

Weiterbildungen zahlen sich zwar meistens aus. Aber nicht unbedingt gegenüber dem Finanzamt. Denn Reisekosten können Arbeitnehmer in diesen Fällen meist nicht geltend machen.
Für manche Weiterbildung müssen Arbeitnehmer weite Wege in Kauf nehmen. Die gute Nachricht: An den Kosten kann man das Finanzamt beteiligen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Für Fahrten zwischen der Wohnung und der Bildungsstätte kann dabei die Entfernungspauschale (0,30 Euro pro einfachen Entfernungskilometer) beansprucht werden.
Der Haken: Die tatsächlich angefallenen Kosten dürfen damit nicht mehr geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschied (Az.: VI R 24/18).
In dem verhandelten Fall besuchte der Kläger, der in keinem Arbeitsverhältnis stand, einen viermonatigen Lehrgang zum Schweißtechniker in Vollzeit. Da die Fortbildung nicht am Wohnort angeboten wurde, machte er für die Unterkunft am Lehrgangsort die tatsächlich angefallenen Kosten geltend. Des Weiteren wollte er die Verpflegungspauschalen für den maximalen Zeitraum von drei Monaten, gemäß den Grundsätzen einer Dienstreise, angerechnet bekommen.
Ohne Erfolg: Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte, stellte das Gericht klar. Das heißt: Die Kosten der Fortbildung können nicht als Dienstreise anerkannt werden, sofern sie nicht auf Geheiß des Arbeitgebers oder in Teilzeit angetreten werden.
© dpa-infocom, dpa:201028-99-117903/2 (dpa)

Preis-Check am besten bei mehreren Portalen rechnen lassen

Auch bei Winterwetter müssen Arbeitnehmer pünktlich sein
Glatte Straßen und Schneefall können den Weg zur Arbeit kompliziert machen. Denn trotz Pandemie kann nicht jeder zu Hause arbeiten. Was gilt für Arbeitnehmer?

Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
In den ersten Monaten eines Arbeitsverhältnisses sind Beschäftigte oft besonders vorsichtig. Aber dürfen sie deswegen keinen Urlaub nehmen?

Sperr-Notruf für Girocard im Handy speichern
Kartenzahlung gewinnt an Bedeutung. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit Giro- und Kreditkarte - und das Wissen, wohin man sich im Notfall wenden kann.

MEIN PLUS: Meine digitale Vorteilswelt
Alle PLUS+ Artikel, persönliches Nachrichtenportfolio, Online-Rätsel, Rabattaktionen und viele Vorteile mehr!
Jetzt entdecken
Sparplan für die Altersvorsorge einrichten
Den meisten bleibt seit dem Wegfall des Soli mehr in der Tasche. Eine Möglichkeit: das Geld in die Altersvorsorge investieren. Das kann sich auszahlen.

Großbritannien: Versand nun zollpflichtig
Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den Postverkehr. Wer privat ein Paket auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, sollte einiges beachten.

Wie sich der Versicherungsbedarf ermitteln lässt
Versicherungen gibt es viele. Manche sind ein Muss, andere ein Kann. Und ein Teil ist schlicht überflüssig. Verbraucher sollten ihre Verträge checken.