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Berufswelt
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Verschweigen, offen reden oder lügen?

 Ob Beschäftigte ihre psychische Erkrankung am Arbeitsplatz kommunizieren, ist eine schwierige Entscheidung. Eine Vertrauensperson kann dann weiterhelfen.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, tmn
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Wer psychisch erkrankt, steht vor der Entscheidung, wie viel er davon in der Arbeit preisgibt. Experten raten dazu, sich an eine Vertrauensperson zu wenden.

Burn-out, Depression, Angststörung – wer psychisch krank ist, tut sich oft schon mit kleinen Aufgaben schwer. Der Stress am Arbeitsplatz kann da schnell überfordern. Arbeitnehmer stehen dann vor der Frage: Sage ich meinem Chef die Wahrheit?

„Ich bin auf keinen Fall verpflichtet, etwas zur Art meiner Erkrankung zu sagen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anhaltspunkte für den Grund einer Krankschreibung könne der Arbeitgeber aber trotzdem finden. „Bei psychischen Erkrankungen ist immer das Problem, dass aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hervorgeht, welcher Arzt mich behandelt hat.“ Eine Internetsuche verrät, ob es ein Arzt für psychische Leiden war. Betroffene ließen sich deshalb zum Beispiel lieber von einem Allgemeinmediziner wegen Magenschmerzen krankschreiben.

Es gibt kein Patentrezept

Wo bei kurzen Episoden vielleicht noch eine Krankschreibung wegen Grippe zur Genesung ausreicht, stehen Betroffene, die länger ausfallen, vor der Frage, ob sie ihre psychische Erkrankung offenlegen oder nicht.

„Es gibt da nicht das Patentrezept“, sagt Jürgen Hesse vom Büro für Berufsstrategie. „Es ist ein Weg, den man herausfinden muss – für sich und auch im Umgang mit den anderen.“ Wem schon eine Lüge schwerfällt, der kann eine erfundene Geschichte kaum über längere Zeit aufrecht erhalten.

Daneben sollten Betroffene ein Gefühl für ihr Arbeitsumfeld entwickeln und sich fragen: Was habe ich für ein Gegenüber? Es gebe Vorgesetzte und Kollegen, die sehr verständnisvoll reagieren, und andere, die eine solche Offenheit überhaupt nicht zu schätzen wissen. „Man muss nicht gleich alles erzählen, aber man kann vorsichtig schauen, wie sensibel ist mein Gegenüber, wie gut kann der zuhören, wie schnell ist der mit Patentrezepten oder Urteilen“, rät Hesse.

Letztlich sei es eine individuelle Entscheidung. „Für einige ist es ein ganz wesentlicher Schritt, dass sie lernen, darüber zu sprechen“, sagt Hesse. „Für andere ist es ein wesentlicher Schritt, dass sie eben nicht ihr Herz nach außen kehren, sondern das für sich behalten können.“

Vorher beraten lassen

Man könne auch nachforschen, ob es ähnliche Fälle im Unternehmen schon einmal gegeben hat, rät Fachanwalt Bredereck. „Geht der Arbeitgeber professionell vor, würde ich mir eher überlegen, mit der Krankheit offen umzugehen.“ Vor einem „Outing“ aber sollten sich Betroffene beraten lassen. Im schlimmsten Fall könnten psychisch kranke Mitarbeiter nach einer Offenlegung in die Eigenkündigung getrieben werden. Sie seien instabil und damit leichte Opfer etwa für Mobbing, erklärt Bredereck.

Mittlerweile seien psychische Krankheiten aber akzeptierter, findet Prof. Thomas Rigotti, Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologe an der Universität Mainz. Er plädiert für einen offenen Umgang. „Das Tabu ist so ein bisschen gebrochen.“ Allerdings hätten seelische Leiden noch nicht den gleichen Stellenwert wie sichtbare Erkrankungen.

Das Büro ist für Betroffene oft eine der letzten Stationen, an denen sie sich zu einer psychischen Erkrankung bekennen. Diese Erfahrung hat Ralf Stegmann gemacht. Er ist Experte für Wiedereingliederung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Dabei gebe es in den meisten Unternehmen Stellen, die beraten und unterstützen. Das können der Betriebsrat, Betriebsärzte, die Schwerbehindertenvertretung oder – im Fall von großen Unternehmen – das betriebliche Gesundheitsmanagement sein. Stegmann betont: „Vertrauenspersonen sind das Entscheidende.“

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