Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Was bleibt übrig?: Betriebsrentner werden von Krankenkassenbeiträgen entlastet

Was bleibt übrig?
ANZEIGE

Betriebsrentner werden von Krankenkassenbeiträgen entlastet

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent.
Foto: Christian Charisius/dpa

Bei der Auszahlung von Betriebsrenten gibt es für viele Senioren ein böses Erwachen: Der volle Beitrag zur Krankenkasse wird fällig. Künftig soll ein Freibetrag den Effekt deutlich abmildern.

Betriebsrentner in Deutschland sollen ab dem kommenden Jahr deutlich weniger Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte dafür eine Gesetzesformulierung vor, wie ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin mitteilte. Umgesetzt werden soll damit ein Grundsatzbeschluss des Koalitionsausschusses vom Sonntag. Die "Neuen Osnabrücker Zeitung" berichtete zuerst darüber.

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent - und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 0,9 Prozent und die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Bislang gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente bekommt, musste auf die komplette Betriebsrente die kompletten Beiträge zahlen.

Spahn-Entwurf

Ab 1. Januar 2020 soll laut dem Spahn-Entwurf nun ein Freibetrag von 159 Euro für die Krankenkassenbeiträge gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig, wie es in Regierungskreisen hieß. Da bei 60 Prozent der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden.

Bereits seit Jahren diskutiert die Politik darüber, die vor Jahren erhöhte Beitragslast für die Krankenversicherung für Betriebsrentner wieder zu dämpfen. Ein Gesetzentwurf von Spahn sah Anfang des Jahres schon einmal vor, dass zum früher gültigen halben Beitragssatz auf Betriebsrenten zurückgekehrt wird. Doch die Koalition stritt über die Finanzierung und scheute die Kosten von rund drei Milliarden Euro.

"Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken", sagte Spahn. "Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein." Alle Betriebsrentner hätten etwas von der Neuregelung. "Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen."

Der Freibetrag

Wie es in Regierungskreisen hieß, erhalten Bezieher von Betriebsrenten ab einer Höhe von 159 Euro monatlich eine Entlastung von rund 300 Euro pro Jahr. Der Freibetrag soll jährlich in etwa mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung steigen.

Der gesetzlichen Krankenversicherung entgehen durch die Neuregelung 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das Geld soll zunächst aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kommen, der Geldsammelstelle der Krankenversicherung. Ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle den Plänen zufolge in voller Höhe tragen. Die Krankenkassen forderten eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln, wie ihr Verbandssprecher Florian Lanz sagte. Zuletzt hatten knapp 18 Millionen Beschäftigte Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge. (dpa)

Koalitionsbeschluss 10.11.

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren