Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Hier gibt es Ausnahmen: Bin ich in der Pause gesetzlich unfallversichert?

Hier gibt es Ausnahmen
ANZEIGE

Bin ich in der Pause gesetzlich unfallversichert?

Sollte ein Unfall während der Raucherpause passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Bei einem Arbeitsunfall greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Es gibt bei der Arbeit aber auch Situationen, die nicht unter diesen Schutz fallen. Ein Überblick.

Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst grundsätzlich Arbeitsunfälle sowie Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle ereignen. Geht es aber um Pausen im Job, gibt es einige Ausnahmen, erklärt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) auf ihrem Portal "Certo".

Wer etwa zum Rauchen oder um frische Luft zu schnappen nach draußen geht, kann sich nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung berufen. Unfälle auf dem Weg vor die Tür oder während einer solchen Pause sind laut Certo nicht gedeckt.

Wer dagegen zur Toilette muss, ist auf seinem Weg bis zur WC-Tür versichert. Unfälle, die hinter der Türe passieren, fallen aber wiederum nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Außerdem gilt: Nur der Weg zum Mittagessen, nicht aber das Mittagessen selbst sind durch die Versicherung abgedeckt. Es sei denn, es handelt sich explizit um ein Geschäfts- oder Betriebsessen.

An sich gilt das genauso für den Weg zum Supermarkt, wenn man dort für die anschließende Mittagspause einkauft. Wer aber noch schnell ein Hemd aus der Reinigung oder etwas für das Abendbrot mit der Familie holt, handelt im Privatinteresse. Die gesetzliche Unfallversicherung greift dann nicht.

Auch im Homeoffice gelten Unfälle, die in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, als Arbeitsunfälle - wie zum Beispiel der Gang zum Drucker. Wer aber auf dem Weg zur Küche oder zur Toilette stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

© dpa-infocom, dpa:201201-99-528605/2 (dpa)

Beitrag bei Certo

Lohnt sich für Eltern eher das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag? Das Finanzamt prüft das im Rahmen der Steuererklärung automatisch.
Staatliche Stütze für Eltern

Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren