
Mehr als 40.000 "Bufdis"
Bundesfreiwilligendienst bleibt bei jungen Menschen beliebt

Nach dem Wegfall des Zivildienstes wurde 2011 der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Für ein Taschengeld können sich die "Bufdis" so gesellschaftlich engagieren. Das Interesse daran ist ungebrochen.
Beim Bundesfreiwilligendienst verharrt die Zahl der "Bufdis" oberhalb der Marke von 40.000: Im vergangenen Jahr leisteten durchschnittlich 41.190 Menschen einen solchen Freiwilligendienst ab.
Der Mittelwert der vergangenen zwölf Monate liegt damit nahezu auf dem gleichen Niveau wie in den Jahren zuvor. Das geht aus den jüngsten Statistiken hervor, die das Kölner Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf seine Website gestellt hat.
Der Bundesfreiwilligendienst war im Jahr 2011 als Ersatz für den parallel zur Wehrpflicht weggefallenen Zivildienst eingeführt worden. Der Dienst in sozialen, kulturellen oder Bildungseinrichtungen dauert in der Regel ein Jahr und wird mit einem "Taschengeld" von maximal 390 Euro pro Monat vergütet.
Die Mehrheit der "Bufdis" ist weiblich: Den gut 23.000 Frauen standen im Dezember 2018 lediglich etwas mehr als 18.000 Männer gegenüber. Die meisten Freiwilligen gab es im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen: Hier waren es im vergangenen Jahr durchschnittlich 8815; dahinter rangierten Baden-Württemberg (5657), Niedersachsen (4342) und Bayern (3608). Im kleinen Saarland wurden hingegen nur 294 Freiwillige gezählt, im Stadtstaat Bremen 413.
Im Gegensatz zum früheren Zivildienst richtet sich der Bundesfreiwilligendienst an Menschen jeden Alters. Trotzdem ist der Löwenanteil der "Bufdis" eher jung. Im vergangenen Jahr waren fast 30.000 Freiwillige jünger als 27 Jahre. Älter als 65 waren im Dezember bundesweit hingegen nur 440 "Bufdis".
Derzeit arbeitet die Bundesregierung daran, derartige Freiwilligendienste attraktiver zu gestalten. Nach einem Gesetzentwurf, den das Kabinett Ende des vergangenen Jahres beschlossen hat, soll der Dienst künftig auch in Teilzeit möglich sein. (dpa)
Statistiken zum Bundesfreiwilligendienst

So bereiten Immobilienkäufer ihre Finanzierung vor

Neue Energielabels ab März im Laden
Elektrogeräte mit dem Label A+++ haben ausgedient. Zum 1. März gilt eine Neuklassifizierung des EU-Energielabels. Was das für Verbraucher bedeutet.

Darf im Arbeitszeugnis stehen, wer warum gekündigt hat?
Arbeitsverhältnisse enden mal auf Wunsch des Arbeitnehmers, mal kündigt der Arbeitgeber. Gehören die Details dazu ins Arbeitszeugnis? Ein Experte klärt auf.

Wie lange muss ich auf eine Bestellung warten?
Online-Bestellungen sind bequem. Doch manchmal dauert es, bis die Sachen ankommen. Wie lange muss ich warten? Vor allem dann, wenn die Ware schon bezahlt ist?

Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag neu & kostenlos mit leckeren Rezeptideen und Inspirationen rund ums Backen.
Newsletter bestellen
Aktionsgemeinschaft Neusäß: Zusammen durchhalten!
Die Corona-Krise hindert die Einzelhändler am Umsatz und bringt viele an das Existenzminimum. Wie man die lokalen Händler in Neusäß unterstützen kann.

Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen?
Nach der Geburt eines Kindes können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Aber ist ihr Job während der Elternzeit sicher? Paragraf 18 schützt Eltern.

So tappen Verbraucher nicht in die Gebührenfalle
Kreditkarten sind praktisch - allerdings kann diese Bequemlichkeit auch ins Geld gehen. Denn manche Karte kostet viel. Es geht aber auch anders.