Das sind die steuerlichen Änderungen 2020
Auch 2020 hat sich wieder einiges getan in Sachen Steueränderungen. Die wichtigsten Neuerungen im neuen Jahr hier kurz zusammengefasst:
Steuererklärung
Die Steuererklärung ist auch 2020 noch freiwillig – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Freiwillig ist es nach Angaben des Bundes der Steuerzahler für Menschen mit geringen Einkünften: etwa für Ledige, die 2020 einen Arbeitslohn von bis zu 11900 Euro erzielen. Für Verheiratete steigt der Wert um 550 Euro auf 22600 Euro.
Grundfreibetrag steigt Seit 1. Januar 2020 bleibt das Einkommen bis zu 9408 Euro steuerfrei. Auch für Verheiratete steigt der Grundfreibetrag – und zwar auf 18816 Euro.
Kinderfreibetrag steigt 2020 liegt der Kinderfreibetrag bei 5172 Euro. Eltern können diesen Freibetrag statt des Kindergelds erhalten.
Werkswohnungen Wer von seinem Arbeitgeber eine günstige Werkswohnung gestellt bekommt, profitiert von diesem geldwerten Vorteil. Arbeitnehmer müssen den Vorteil dann nicht versteuern, wenn die Miete min
destens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt.
Betriebsrente Wer vom Arbeitgeber eine Betriebsrente erhält, muss darauf unter Umständen Krankenkassenbeiträge zahlen. Ab 2020 fallen die Beiträge nur auf die Summe an, die über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro liegt.
Reisekosten Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand werden angehoben. Seit 1. Januar 2020 sind Erhöhungen vorgesehen. Seit Januar 2020 können auch Berufskraftfahrer Auswärtstätigkeiten und Übernachtungen im Kraftfahrzeug des Arbeitgebers pauschal geltend machen.
Elektrofahrzeug Zuschüsse des Arbeitgebers für Tickets im Linien- und Personennahverkehr oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nun steuerfrei. Wer Halter eines Elektro- oder Hybridautos ist, kann sich über weitere Steuerbegünstigungen freuen.
Über weitere Änderungen des Steuerrechts informieren die Steuerberater der Region.
AZ/dpa/rs
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