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Versicherungen
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Die Datensammlung der Versicherer

Foto: Jörg Schmitt (dpa)

Stuttgart (dpa) - Wer einen Antrag auf eine Versicherung stellt, muss damit rechnen, dass die Daten gespeichert werden. Die Versicherer können Auffälligkeiten und besondere Risiken an eine gemeinsame Datei melden. Doch nicht alle spielen bei dem Spiel mit.

Die Allianz Lebensversicherung speist seit Anfang des Jahres keine Daten mehr über Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Auch andere große Versicherer sind in dem Bereich nicht dabei.

Was ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer? 

Das System ist eine klassische Auskunftei ähnlich der Schufa, die für Kredite relevante Informationen sammelt. Es soll helfen, Risiken bei Anträgen besser zu bewerten und Betrugsfälle aufzuklären. Auf diese Weise werde das gesamte auf Solidarität basierende System gestärkt, so die Argumentation der Versicherer. Denn ein Betrüger schadet auch anderen Versicherten, die sich an die Regeln halten. Seit 2011 wird das System von der zur Bertelsmann-Gruppe gehörenden Informa GmbH betrieben. Das Vorgängersystem, das unter dem Namen "Uniwagnis" bekannt war, war von Datenschützern beanstandet worden.

Welche Daten werden wie gesammelt?

Gesammelt werden Informationen aus allen Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung. Die Informationen werden strikt nach Sparten getrennt und in zwei Pools gespeichert: Für Anträge und für den Leistungsfall. Gespeichert werden Personen oder Objekte wie Fahrzeuge und Gebäude. Meldekriterien sind die Häufung von Schadensmeldungen, andere Auffälligkeiten bei Schadensmeldungen, die auf Betrug hinweisen und besondere Risiken. Das können im Falle von Berufsunfähigkeitsversicherungen besonders gefährliche Berufe, Vorerkrankungen aber auch riskante Hobbys sein.

Was machen Versicherer mit den Daten? 

Zunächst geht es um einen Abgleich. Der Versicherer stimmt die Informationen aus dem Antrag mit denen im HIS ab. Gibt es starke Abweichungen, kann er gegebenenfalls beim Antragssteller nachhaken. Ob ein Antrag wegen einer Meldung im System abgelehnt wird, kommt auf den Inhalt an. Die Meldung allein darf nicht dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird.

Welches Problem sehen Verbraucherschützer? 

Nach der Erfahrung von Verbraucherschützern können die Informationen dazu führen, dass zum Beispiel im Falle von Berufsunfähigkeitsversicherungen kein Vertrag zustande kommt. Bei ungünstigen Schadensverläufen etwa, habe es Fälle gegeben, in denen Versicherten gekündigt wurde und sie keinen neuen Vertrag bekamen, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen könne das von Nachteil sein. Liege eine schwere Erkrankung, die zu einer Verweigerung der Versicherung geführt habe, etwa vier bis fünf Jahre zurück, bleibe das im ungünstigen Fall noch über fünf weitere Jahre in der Datei gespeichert. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Risiko-Lebensversicherungen fragen die Versicherer in der Regel den Krankheitsverlauf in den vergangenen fünf Jahren ab.

Wie steht es mit dem Datenschutz? 

Der GDV hat mit Datenschützern 2013 einen Code of Conduct verfasst, in dem auch das HIS erwähnt wird. Dort sind unter anderem die Speicherfristen geregelt. Die Daten werden nach dem Datenschutzgesetz vier Jahre lang gespeichert. Allerdings beginnt die Rechnung in dem Kalenderjahr. Im schlimmsten Fall stecken die Informationen also knapp fünf Jahre in dem System. Die Frist kann sich auch verlängern, wenn eine weitere Meldung eingeht. Außerdem ist in dem Kodex festgehalten, dass die Unternehmen die Versicherungsnehmer bei einem Vertragsabschluss "in allgemeiner Form" über das HIS informieren.

Woher weiß ich, welche Daten gespeichert wurden?

Der Versicherer muss die Betroffenen darüber informieren, wenn Daten weitergegeben werden. Außerdem können Versicherte einmal pro Jahr eine kostenlose Anfrage an die Informa HIS GmbH stellen.

Lohnt das System noch, wenn einzelne ausscheren?

Das müsste man nach Einschätzung der Stellvertretenden Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Barbara Körffer, überprüfen. Nach Angaben von Informa machen Lebensversicherungen nur einen kleinen Anteil aus. Neben der Allianz liefern aber auch die Aachen Münchener oder die Hannoversche Leben keine Daten in dieser Sparte an das System. Bei den Kfz-Versicherungen hingegen sind laut Informa fast alle am deutschen Markt tätigen Versicherer dabei. (dpa)

Verbraucherzentralen zum HIS

Datenschützer zum HIS

GDV zu Fehlern in der Software bei der HIS

Informa GmbH zu HIS

Datenschützer zum HIS

Code of Conduct zu Datenschutz

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