Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Verbraucher: Die Grauzone ist groß: Wo Schwarzarbeit anfängt

Verbraucher
ANZEIGE

Die Grauzone ist groß: Wo Schwarzarbeit anfängt

Foto: Peter Kögler, Fotolia.com

Wo fängt Schwarzarbeit an? Wenn ein Handwerker ohne Rechnung arbeiten will, ist das eindeutig. Was aber, wenn der Nachbar im Garten hilft oder der Freund beim Hausbau? Die Frage ist, wo Gefälligkeit aufhört und Schwarzarbeit anfängt.

Es ist Schwarzarbeit, wenn ein Handwerker ohne Rechnung arbeitet. Aber was ist mit dem Nachbarn, der Fliesenleger ist und abends hilft? Oder mit dem Schwager, einem Klempner? Übernehmen sie Bauarbeiten oder Reparaturen am Haus, ist das Schwarzarbeit, wenn sie dafür etwas bekommen. Denn für die Frage, wo Gefälligkeit aufhört und Schwarzarbeit anfängt, ist letztlich entscheidend: "Geht es hier um das Helfen oder um das Geld?", erläuterte Martin Schafhausen, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

"Schwarzarbeit ist es ganz sicher und ohne Zweifel, wenn Gewerke errichtet werden", sagte der Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main. Wie etwa in dem Fall, der am Donnerstag (1. August) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wurde: Hier wurde eine Hofeinfahrt gepflastert. Immer da, wo für Leistung eine Gegenleistung versprochen werde, müsse ordentlich abgerechnet und an die Steuern sowie teils auch Sozialversicherungsbeiträge gedacht werden.

Was aber ist, wenn die Gegenleistung ein Essen statt einer Bezahlung in Scheinen ist? "Ist es mal eine punktuelle Geschichte, und man zeigt sich dankbar durch ein Essen, dann ist das in aller Regel unproblematisch", sagt Schafhausen. "Aber eben auch nur in aller Regel." Die Grenze zur Schwarzarbeit werde überschritten, wenn der Nachbar zum Beispiel mit größerem Aufwand das Auto repariert: "Wenn es nicht darum geht, nach der Birne zu gucken, sondern mal eben der Motor ein- und ausgebaut werden muss, und man normalerweise viele hundert Euro für den Dienst in die Werkstatt tragen muss."

Die Folgen solcher Schwarzarbeit können schwerwiegend sein: "Ich mache mich strafbar, das ist Steuerhinterziehung." Im Ernstfall müssen Steuern und Sozialabgaben nachbezahlt werden. Es drohe auch ein Bußgeld und wegen Erschleichens von Sozialhilfeleistungen eine Strafanzeige. Welche Folgen das auch haben kann, zeigt die aktuelle Rechtsprechung: "Wenn der Hof schlecht gepflastert ist, habe ich keine Gewährleistungsansprüche", betont der Rechtsanwalt.

Niemand muss sich übrigens Sorgen um Schwarzarbeit machen, solange es um spontane Hilfe geht: "Wenn die Nachbarin dem Nachbarsbub, der die Hecke geschnitten hat, fünf Euro für ein Eis in die Hand drückt, ist das noch sicher keine Schwarzarbeit." (dpa)

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren