Eheverträge sind nicht immer wirksam
Schleswig (dpa/tmn) - Bei einer Scheidung sollen beide Partner möglichst schnell finanziell unabhängig voneinander werden. Der Gesetzgeber nennt dies Eigenverantwortung der Ehegatten, teilt die Schleswig-Holsteinische Notarkammer in Schleswig mit.
Wer mit Eheverträgen vorbeugt, bekommt bei einer Scheidung nicht unbedingt Recht. Ein Ehevertrag gilt als sittenwidrig, wenn beispielsweise die finanziell schlechter gestellte schwangere Frau von vornherein auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichtet.
Auch ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht kann unwirksam sein. Das gilt, wenn bei Abschluss des Vertrages vorhersehbar ist, dass der Unterhaltsbedürftige nach der Scheidung Sozialhilfe beziehen müsste.
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