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  4. Eine Frage der Kulanz: Was die Mehrwertsteuersenkung für den Umtausch bedeutet

Eine Frage der Kulanz
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Was die Mehrwertsteuersenkung für den Umtausch bedeutet

Bis Ende Dezember gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz. Kunden sollten bei Umtausch und Reklamation darauf achten.
Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Ein halbes Jahr lang profitieren Verbraucher von der niedrigen Mehrwertsteuer. Doch was ist mit Waren, die man vor oder nach der Senkung umtauschen möchte?

In Deutschland zahlen Verbraucher derzeit weniger Mehrwertsteuer: Seit dem 1. Juli ist der allgemeine Satz von 19 auf 16 Prozent gesunken, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Nach dem 31. Dezember gelten wieder die alten Steuersätze.

Doch nicht immer geben Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiter, erklärt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Interview mit dem dpa-Themendienst. "Der Hintergrund ist, dass man nicht auf den Preisnachlass pochen kann."

Sind Waren durch die Mehrwertsteuersenkung grundsätzlich günstiger geworden?

Mechthild Winkelmann: Der Handel, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel, hat die Mehrwertsteuersenkung für eine Preisoffensive genutzt. Der Möbelhandel wirbt zum Teil damit, dass die komplette Mehrwertsteuer, die für Möbel aktuell 16 Prozent beträgt, vollständig erlassen wird.

Andere Unternehmen wollen die gesparte Steuer spenden, manche Branchen wie die Gastronomie stecken ohnehin in der Krise und haben angekündigt, dass sie die Senkung eher nicht weitergeben werden. Kurzum: An der Preisfront ist es für Verbraucher deutlich unübersichtlicher geworden und schwer nachzuvollziehen, wo sie in Euro und Cent sparen.

Was gilt beim Umtausch, wenn ich Waren vor der Senkung gekauft habe?

Winkelmann: Zuerst einmal muss man wissen, dass ein Umtausch eine reine Kulanzleistung des Händlers ist, weil man einwandfreie Ware erhalten hat. In der Regel darf man sich für den Preis des Produktes etwas Anderes aussuchen.

Auch hier gibt es einen Bruttopreis, in den die Mehrwertsteuer mit einfließt. Meist bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Summe, weil die Händler eben nicht dazu verpflichtet sind, die Senkung weiterzugeben.

Etwas Anderes ist es, wenn man einen Nettopreis vereinbart hat, auf den die Mehrwertsteuer draufgeschlagen wird. Dann ist beim Umtausch jeweils zu berücksichtigen, wann das Geschäft abgewickelt wurde.

Was ist demnächst, wenn ich Sachen nach dem 31.12. umtauschen möchte?

Winkelmann: Ab dem 1. Januar wird es vermutlich wieder auf die ursprüngliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinauslaufen. Dann wäre beim Umtausch der neue Mehrwertsteuersatz zu berücksichtigen. Das würde für Verbraucher heißen, dass das Produkt entsprechend teurer wäre.

In der Praxis wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass der Händler die Differenz vollständig übernimmt, weil er dem Kunden in der Regel ein neues Produkt im Tausch gibt. Von daher wird das im Verbraucheralltag voraussichtlich keine Rolle spielen.

© dpa-infocom, dpa:200728-99-954881/3 (dpa)

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