
Streit unter Eigentümern
Es gibt ein Recht auf eine Hausordnung

Welche Regeln gelten im Haus? Das geht in der Regel aus einer Hausordnung hervor. Was aber ist, wenn sich Eigentümer nicht auf die Regeln einigen können?
Eigentümer haben das Recht auf eine Hausordnung. Kann sich eine Eigentümergemeinschaft bei ihren Versammlungen nicht auf ein entsprechendes Dokument einigen, können die erforderlichen Regeln auch vor Gericht eingeklagt werden.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor (Az.: 11 S 45/18), über das die Zeitschrift "Meine Wohnung, unser Haus" (2/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.
In dem verhandelten Fall konnte sich eine Eigentümergemeinschaft lange Zeit nicht auf eine gemeinsame Hausordnung einigen. Es lagen zwar immer wieder verschiedene Entwürfe zur Abstimmung vor. Eine Mehrheit konnte bei den Eigentümerversammlungen allerdings für keinen der Entwürfe gefunden werden. Einem Miteigentümer riss schließlich der Geduldsfaden: Er klagte die Hausordnung vor Gericht ein.
Mit Erfolg: Jeder Eigentümer können verlangen, dass erforderliche Verwaltungsmaßnahmen vom Gericht anstelle der Eigentümer getroffen werden, wenn diese trotz mehrfacher Beschlussanträge nicht dazu in der Lage sind. Dazu gehöre auch die Aufstellung einer Hausordnung. Die Eigentümer konnten sich nach der mündlichen Verhandlung dann tatsächlich auf eine Hausordnung einigen.
© dpa-infocom, dpa:200709-99-732591/3 (dpa)

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