Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Service vor Ort: Falschalarme vermeiden

Service vor Ort
ANZEIGE

Falschalarme vermeiden

Rauchmelder mit "Q" verhindern Fehlalarme
Foto: Dan Race, stock.adobe.com
230712018-1.jpg
230708981-1.jpg
230710820-1.jpg
230712201-1.jpg
230710683-1.jpg
230967459-1.jpg
230709077-1.jpg
230710637-1.jpg
230967452-1.jpg 230708780-1.jpg

Initiative „Rauchmelder retten Leben“ empfiehlt Q-Rauchmelder

Wenn ein Rauchmelder alarmiert, obwohl es nicht brennt, kann das verschiedene Ursachen haben. Die große Mehrzahl aller Falschalarme sind Täuschungsalarme. Das heißt, der Rauchmelder löst Alarm aus, weil Staub, Insekten, Wasserdampf oder Verunreinigungen der Luft infolge von Renovierungsarbeiten in die Messkammer des Melders gelangen. Um Täuschungsalarme zu verhindern, empfiehlt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ den Einsatz von Q-Rauchmeldern. Sie sind gegen das Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchmesskammer, Temperaturschwankungen sowie Korrosion besonders gut geschützt.

Täuschungsalarme werden auch durch den fachgerechten Einbau der Geräte verhindert. Rauchmelder sollten in Schlaf- und Aufenthaltsräumen sowie Fluren installiert werden. Auszunehmen sind Küche und Bad – außer diese sind ein Fluchtweg – da sonst durch die dort auftretenden Dämpfe häufig Täuschungsalarme vorkommen. Für die Küche, in der die meisten Brände entstehen, gibt es Wärmewarnmelder. Besonders für Senioren zu empfehlen sind Herdwächter. pm

und Tipps zur Installation und Wartung von Rauchmeldern unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung

Unterstützung im Steuerdschungel: Kostenpflichtige Steuersoftware kann helfen, mehr aus der jährlichen Steuererklärung herauszuholen.
"Finanztest"-Untersuchung

Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren