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  4. Falsche Schadensmeldung: Versicherungsbetrug ist strafbar

Falsche Schadensmeldung
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Versicherungsbetrug ist strafbar

ZEin kaputtes Handy kann ein Fall für die Versicherung sein. Versicherungen prüfen bei der Schadenmeldung aber, ob der Fall plausibel ist.
Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Versicherte haben nicht nur Rechte. Sie haben auch Pflichten. Melden sie einen Schaden an, müssen sie zum Beispiel nachweisen, dass dieser auch passiert ist. Wer dabei schwindelt, lebt riskant.

Ehrlichkeit zahlt sich aus. Denn wer beim Versicherer im Schadensfall wissentlich falsche Angaben macht, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz.

Bereits der Versuch eines Betrugs ist strafbar, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch strafrechtliche Konsequenzen sind denkbar - sie reichen von Geldstrafen bis hin zu zehn Jahren Haft.

Internet und Digitalisierung haben nach Einschätzung der Versicherungsbranche zu neuen Betrugsformen geführt. Ein Beispiel sind laut GDV Bildbearbeitungsprogramme, mit denen Betrüger digitale Fotos manipulieren oder Bilder aus dem Internet nutzen könnten. Allerdings haben sich die Versicherungen mit entsprechender Software und dem Einsatz geschulter Mitarbeiter darauf eingestellt.

Wird ein Schaden gemeldet, prüfen die Versicherungen, ob die Angaben zum Schadenshergang auch plausibel sind. Versicherte müssen zudem Nachweise einreichen, dass sie die entwendeten oder beschädigten Gegenstände auch tatsächlich besessen haben. Branchenschätzungen zufolge entsteht den Unternehmen in der Schaden- und Unfallversicherung im Jahr ein Schaden von rund fünf Milliarden Euro durch Versicherungsbetrug.

© dpa-infocom, dpa:200827-99-329322/2 (dpa)

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