Schwangere dürfen im Bewerbungsgespräch lügen
Keine Offenbarungspflicht: Schwangerschaften müssen Bewerberinnen im Gespräch nicht thematisieren. Auf unzulässige Fragen sollte man gefasst sein.
Bewerberinnen dürfen im Vorstellungsgespräch eine Schwangerschaft verschweigen und auch bestreiten. So können sie ihre gleichberechtigte Chance auf eine Arbeitsstelle wahren.
"In diesem Fall besteht das Recht zur Lüge", sagte Hannah Tatzky, aus der Bundesrechtsabteilung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Dieses leite sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab.
Danach können Frauen ihre Schwangerschaft thematisieren, müssen dies aber nicht. "Es besteht keine Offenbarungspflicht seitens der Schwangeren und auch kein Fragerecht des Arbeitgebers", sagte Tatzky.
Eventuelle Lügen bleiben rechtlich folgenlos
Es komme aber immer wieder vor, dass dennoch gezielt nach einer bestehenden Schwangerschaft oder Kinderplänen gefragt werde. Weil eine ausweichende Antwort wie "Dazu möchte ich nichts sagen" Rückschlüsse zulasse, die eine Benachteiligung nach sich ziehen könnten, dürfe die Bewerberin die Unwahrheit sagen. Solche Lügen böten grundsätzlich auch keine rechtliche Basis, den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Nach dem Mutterschutzgesetz besteht laut § 17 während der Schwangerschaft und mindestens bis vier Wochen nach Entbindung Kündigungsschutz. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Umstände dem Arbeitgeber bekannt sind oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden.
Um das Verhältnis zum künftigen Arbeitgeber nicht zu belasten, kann es für Schwangere jedoch ratsam sein, gleich zu Beginn mit offenen Karten zu spielen und direkt über mögliche Beschäftigungsverbote und Elternzeiten zu sprechen. Dabei, so Tatzky, sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass "man die Stelle gar nicht bekommt.
© dpa-infocom, dpa:210910-99-169409/2 (dpa)
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenDie swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Die ARTMUC in München
Ab Freitag, 12. April 2024, eröffnet die ARTMUC Kunstmesse, Bayerns größter Kunstevent, den Münchner Kunstfrühling und präsentiert aktuelle Strömungen des Kunstmarktes.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.