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Steuer- und Erbrecht
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Fünf Euro pro Tag

Für die Homeoffice-Pauschale können fünf Euro pro Tag abgesetzt werden, aber nicht mehr als 600 Euro im Jahr.
Foto: Seventyfour/stock.adobe.com
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Das gilt für die Homeoffice-Pauschale

Bislang galt: Nur wer zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hatte, konnte seine Kosten von der Steuer absetzen. Mit der neuen, im Dezember beschlossenen Homeoffice-Pauschale können Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten, bis zu 600 Euro im Jahr absetzen. Die Pauschale gilt zunächst befristet für zwei Jahre, nämlich für die Steuererklärungen 2020 und 2021. Pro Arbeitstag im Homeoffice darf ein Arbeitnehmer eine Pauschale von fünf Euro von der Steuer absetzen, allerdings höchstens 600 Euro im Jahr. Das entspricht 120 Tagen Homeoffice. Auch wer 130 oder 150 Tage von zu Hause arbeitet, darf nicht mehr als 600 Euro absetzen. Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) eingerechnet. Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung abgeben, erhalten automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag – anders gesagt: Das Finanzamt rechnet jedem Arbeitnehmer pauschal 1000 Euro Werbungskosten als Steuervergünstigung an. Kommt der Arbeitnehmer mit seinen Werbungskosten und der Homeoffice-Pauschale auf einen Betrag von über 1000 Euro, darf er diesen in der Steuererklärung eintragen. Und wenn er mit seinen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro überschreitet, darf er die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro noch zusätzlich geltend machen.

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