
Warum sich ein ETF-Sparplan für Kinder lohnt

Schon früh etwas für das Kind zurücklegen, zum Beispiel für den Führerschein und die Ausbildung: Diesen Wunsch haben viele Eltern. Doch wie das Geld anlegen? Für ETF sprechen gleich mehrere Gründe.
Wenn Eltern Geld für ihre Kinder anlegen wollen, haben sie verschiedene Möglichkeiten: ziemlich sichere mit weniger Rendite und etwas risikoreichere - mit meist mehr Rendite.
Die Zeitschrift "Finanztest" (11/2020) der Stiftung Warentest rät entweder zu Festzinslagen. Hier können Anleger aber nicht mit mehr als 1 Prozent Zins pro Jahr bei Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren rechnen. Mehr Renditechancen bieten börsengehandelte Indexfonds (ETF), die einen breit streuenden Aktienindex abbilden.
Die ETF-Variante ist den Experten zufolge nicht risikolos, aber weniger riskant als viele glauben. Der Grund: Wer 18 Jahre Geld anlegt, also bis zur Volljährigkeit des Kindes, kann Kursschwankungen und sogar Crashs an den Börsen einfach aussitzen.
Einmalig anlegen oder per Sparplan
Wer viel Geld zur Verfügung hat, sollte dieses einmalig zu Anfang in einen Aktien-ETF stecken. Wer nur regelmäßig kleinere Beiträge anlegen kann, wählt einen ETF-Sparplan. Diese sind laut "Finanztest" flexibel, bequem und verursachen nur geringe Kosten.
Wer plötzlich mehr verdient, kann den Sparplan einfach aufstocken, auch durch ergänzende Einmalzahlungen. Ein Aussetzen ist ebenfalls möglich.
Verkaufen oder weiterlaufen lassen
Erst rund fünf Jahre vor dem geplanten Laufzeitende der ETF-Anlage sollten Eltern prüfen, wann ein guter Verkaufszeitpunkt sein könnte.
Muss das Geld nicht direkt zum 18. Geburtstag des Kindes zur Verfügung stehen, lohnt es sich, auf hohe Börsenkurse zu warten. Herrscht gerade Krise, kann der Sparplan in Absprache mit dem Kind einfach weiterlaufen, bis bessere Zeiten kommen.
Kinderkonto prüfen
Eine Frage ist, ob das Depot unter dem Namen des Kindes eröffnet wird. Der Vorteil dieser Variante: Erträge auf Kinderkonten sind bis zu 10 245 Euro steuerfrei. Eltern zahlen dagegen ganz normal die Kapitalertragssteuer. Nachteil: fehlende Kontrolle. Das Geld gehört dem Kind, dieses kann mit dem 18. Geburtstag damit machen, was es will - zum Beispiel den Betrag einfach auf den Kopf hauen.
© dpa-infocom, dpa:201013-99-924105/2 (dpa)

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