Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Urteil: Geldabheben am Bank-Schalter darf extra kosten

Urteil
18.06.2019

Geldabheben am Bank-Schalter darf extra kosten

Der BGH hält Extragebühren fürs Geldabheben für zulässig. Allerdings dürfen die Kosten nicht zu hoch ausfallen.
Foto: Angelika Warmuth (dpa)

Banken dürfen fürs Abheben und Einzahlen von Geld Gebühren verlangen. Das hat der BGH entschieden - und damit eine Sparkasse aus der Region gestärkt.

Der Finanzhorizont deutscher Sparer ist aktuell ziemlich düster: Ohne steigende Leitzinsen gibt es weiterhin kaum Erträge auf vermeintlich sichere Geldanlagen wie Festgeldkonten. Manche Bank verlangt bereits Geld von ihren Kunden, wenn sie deren Vermögen verwahrt und auch bei der Gebührengestaltung unterscheiden sich Geldinstitute. Nun hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit Bankgebühren auseinandergesetzt. Konkret geht es um die Sparkasse Günzburg-Krumbach, die für Abhebungen am Schalter je nach Kontomodell ein bis zwei Euro zusätzlich zum Grundpreis verlangt. Dagegen geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution der freien Wirtschaft.

Sparkasse erwartet keine Änderungen durch das BGH-Urteil

Banken und Sparkassen dürfen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren, entschied nun der BGH. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Ganz vom Tisch ist die Sache daher nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) München muss die Klage gegen die Sparkasse in Teilen neu verhandeln. Die Münchner Richter haben nun zu klären, ob die Bank mit ihren Gebühren tatsächlich nur ihre Kosten deckt.

Das oberste Zivilgericht in Karlsruhe stützt damit in Teilen die Position des Geldinstituts. Uwe Leikert ist Vorstandsmitglied der Sparkasse Günzburg-Krumbach. Er sagt, man habe mit dem BGH-Urteil gerechnet. „Aktuell sehe ich keine Änderungen durch das Urteil auf uns zukommen.“ Nun müsse das OLG über die Preise der Kontomodelle entscheiden – seiner Meinung nach seien diese angemessen, erklärt Leikert. „Ich betrachte das als wegweisendes Urteil für die gesamte Kreditwirtschaft.“

Josefine Lietzau, Expertin des Verbraucherportals Finanztip, sagt, „zukünftig wird es insbesondere für Kunden von Volksbanken und Sparkassen interessant, da kostenlose Abhebungen bei diesen Anbietern lange normal waren.“ Viele Sparkassen und Volksbanken verlangen laut der Expertin bereits bei bestimmten Kontomodellen nach einigen Freiabhebungen auch am Automaten Gebühren. Das Gerichtsurteil sei erwartbar gewesen, da sich bisherige Freipostenurteile auf die alte Rechtslage bezogen.

Auch die Wettbewerbszentrale als Kläger ist zufrieden

Es macht es Banken leichter, Geld zu verlangen, wenn Kunden Geld einzahlen oder abheben. Sie empfehle, Automaten statt Schalter zu nutzen, das sei meist günstiger. Ob nun mehr und mehr Geldinstitute ihre Freiposten streichen, bleibt abzuwarten.

Und die Kläger? Sind zufrieden. Das Urteil sei wichtig, erklärt Syndikusrechtsanwalt Peter Breun-Goerke, weil es festlege, dass Banken nur durch Ein- und Auszahlungsvorgänge entstehende Kosten geltend machen dürfen. Für Verbraucher heißt das: Sie müssen sich zukünftig vermehrt mit den Kosten ihrer Geldgeschäfte auseinandersetzen, um diese möglichst gering zu halten. Ein paar Tipps sollte man beachten.

Kerstin Backofen, Expertin der Stiftung Warentest für Geld und Finanzen, erklärt, „wenn Sie für Ihr Girokonto inklusive Girocard und allen Buchungen mehr als 60 Euro im Jahr bezahlen, sollten Sie das Konto wechseln.“ Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verweist darauf, dass es immer auf die Präferenzen des Kunden und das Leistungspaket des gewünschten Kontos im Einzelfall ankomme.

Bankkunden sollten nicht ungeprüft die Kreditkarte der Hausbank nehmen, erklärt die Expertin. Es gebe für sie mit 20 bis 30 Euro im Jahr günstigere Alternativen. Doch Vorsicht: „Viele Anbieter haben mittlerweile die Teilzahlung – auch Revolving Credit genannt – im Kartenantrag voreingestellt. Der Nutzer zahlt nur kleine Beträge zurück und auf die übrige Summe hohe Zinsen – bis zu 20 Prozent pro Jahr.“ Beinhaltet eine Karte Versicherungsleistungen, kann sie laut der Experten der Verbraucherzentrale teurer werden.

Wer im Ausland am Geldautomaten Geld in fremder Währung abheben will, erhält oft das Angebot, den Betrag gleich in die Heimatwährung umzurechnen. Damit verlieren Touristen laut Backofen oft Geld – „der Wechselkurs, den der ausländische Geldautomatenbetreiber nutzt, ist meist viel schlechter als der Kurs, mit dem die Heimatbank abrechnet.“ Das erlebten die Tester der Stiftung Warentest in 15 von 23 Nicht-Euro-Ländern.

Das eine gute Konto für jeden gebe es nicht, sagt Backofen. Der Kunde müsse sich Fragen stellen wie: Brauche ich eine Filiale? Brauche ich eine Kreditkarte und Online-Banking? Wie viele Buchungen sind im monatlichen Kontoführungspreis inklusive? Die Verbraucherzentrale rät deshalb, mehrere Vergleichsportale zu nutzen, da auch diese nicht immer unabhängig seien. In jedem Fall solle der Kunde vor der Kontoeröffnung mit der Bank sprechen.

„Wer keinen echten Ansprechpartner benötigt, kann ruhig zu einer Direktbank gehen“, sagt Backofen. Persönlichen Kontakt gebe es aber nur in einer Filialbank.

Sollten die eigenen Gebühren zu hoch sein, empfiehlt sich ein Wechsel. Seit September 2016 müssen die alte und die neue Bank dabei zusammenarbeiten. Beide Banken haften laut der Expertin für Schäden, die aus einem fehlgeschlagenen Kontowechsel entstehen. „Innerhalb von zwölf Geschäftstagen soll der Wechsel erledigt sein.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.