
Arbeitgeber kann steuerfreien Zuschuss zahlen

Weniger Bewegung, mehr Fastfood, Anspannung im Homeoffice - die Coronakrise hinterlässt ihre Spuren. Damit das nicht zu einem Problem wird, können Firmen bestimmte Gesundheitskurse bezuschussen.
Arbeitgeber können die Gesundheitsvorsorge ihrer Beschäftigten finanziell unterstützen: Bestimmte Angebote lassen sich mit bis zu 600 Euro im Jahr pro Arbeitnehmer steuerfrei bezuschussen.
Diese Regelung gibt es zwar schon länger. Um aber einige Punkte klarzustellen, hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe dazu eine ausführliche Arbeitshilfe veröffentlicht.
Steuerbefreiung kann Mitgliedsbeiträge umfassen
Demnach umfasst die Steuerbefreiung auch Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, wenn diese Kurse anbieten, die von der Krankenkasse zertifiziert sind, und wenn die Kosten der Teilnahme über die Mitgliedschaftsbeiträge abgerechnet werden.
"Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer sich die Zertifizierung der Kurse vom Sportverein beziehungsweise Fitnessstudio bescheinigen lässt und dem Arbeitgeber vorlegt", erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Auch die Teilnahme an nicht-zertifizierten Kursen kann vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden. Die Voraussetzung: Der Kurs ist mit einem zertifizierten Kurs identisch und das lässt sich auch durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen.
Gesundheitskurse werden ebenfalls gefördert
Steuerfrei bezuschusst werden können zudem Kurse für einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil. Dazu gehören etwa Kurse zur Vermeidung von stressbedingten Gesundheitsproblemen. Auch Autogenes Training und Progressive Relaxation, Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong können darunter fallen.
Gleiches gilt für Kurse zur gesunden Ernährung im Arbeitsalltag oder auch Beratungen für einen gesundheitsgerechten Ernährungsstil mit der Erstellung individueller Gesundheitsprofile. "Das kann letztendlich auch ein Gruppenkochkurs sein", klärt Nöll auf.
Auch Suchtprävention wird erfasst
Steuerlich gefördert werden darüber hinaus Kurse zur verhaltensbezogenen Suchtprävention im Betrieb. Kurse zur Sensibilisierung für Suchtgefahren, zur Tabakentwöhnung oder zum gesundheitsgerechten Alkoholkonsum gehören dazu.
"Diese Kurse oder Maßnahmen müssen nicht zertifiziert sein", so Nöll. Es müsse allerdings ein strukturierter innerbetrieblicher Prozess abgelaufen sein - mit Analyse des Bedarfs, beispielsweise durch Mitarbeiterbefragungen, und Einbindung der Beschäftigten. "Ist dies erfolgt, können auch solche Maßnahmen steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden."
© dpa-infocom, dpa:201016-99-968043/2 (dpa)

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