
Urteil
Hartz IV trotz Vermögen ist Betrug

Sozialleistungen bekommt man nur, wenn man wirklich keine eigenen Mittel mehr hat. Wer den Behörden Vermögen verschweigt, muss das im Zweifel teuer bezahlen.
Sozialleistungen sollen Bedürftigen helfen. Wer Vermögen hat, muss dieses aufbrauchen, bevor er Anspruch auf Unterstützung hat. Wird Vermögen verschwiegen, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen, wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins mit Blick auf eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Az.: 7 Ns 144/17) berichtet.
In dem Fall bezog das Ehepaar über mehrere Jahre hinweg von der Sozialbehörde Hartz IV. In seinen Anträgen verschwieg es, dass der Ehemann über ein Depot bei einer Schweizer Bank verfügte. Es wies einen sechsstelligen Wert auf. Bekannt geworden war das Depot durch den Kauf einer Steuer-CD mit Daten zu den Kunden einer Schweizer Bank. Auch wurden Zuwendungen von Eltern beziehungsweise Schwiegereltern der Angeklagten verschwiegen.
Die Richter verurteilten ein Ehepaar wegen Betruges jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Das Gericht bezog sich bei der Verurteilung auf die Steuer-CD. Die darauf enthaltenen Daten belegten das Depot, so das Landgericht. Zweifel an der Echtheit bestünden nicht. Zudem wurde die Einziehung der zu Unrecht bezogenen Leistungen angeordnet - insgesamt über 84 300 Euro. Die hohe Freiheitsstrafe begründete das Gericht mit dem erheblichen Gesamtschaden und dem langem Tatzeitraum, in dem die Angeklagten sich Hartz-IV-Leistungen erschlichen hatten.
© dpa-infocom, dpa:201223-99-797270/2 (dpa)
Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins

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