Impfpflicht sonst Schulausschluss
Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar
Ist der Ausschluss von nicht gegen Windpocken geimpften und möglicherweise infizierten Schülern vom Unterricht rechtmäßig? So zumindest sah es das VG Weimar, bestätigte am 14. März 2019 einen behördlichen Bescheid und wies den Eilantrag der Mutter zurück. Die ungeimpften Kinder hatten bei einer schulischen Veranstaltung Kontakt zu einem an Windpocken erkrankten Kind. Es folgte ein Schulausschluss von 16 Tagen, um nach Meinung der Behörde eine weitere Verbreitung der Krankheit zu vermeiden. Eine nachträgliche Regelimpfung der Kinder fand nicht statt.
Das Gericht stellte zuerst fest, dass eine allgemeine oder faktische Impfpflicht nicht besteht, es aber Empfehlungen von medizinischen Instituten gebe. Bei Abwägung aller betroffener Interessen kam das Gericht zum Ergebnis, dass zum Zwecke der Gefahrenabwehr das Recht der wohl infizierten Schüler zur Teilnahme am Unterricht hintenanstehen muss. Die Maßnahme nach § 28 Abs. 1 S.1 Infektionsschutzgesetz sei geeignet, erforderlich und die Beeinträchtigung der ungeimpften Kinder zumutbar. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Alexander Winkler, Rechtsanwalt (Bürogemeinschaft Basener & Winkler)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenDie swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.