
Urteil
Jobcenter muss Schülern Computer bezahlen

Braucht man für Schularbeiten einen Computer? Und wenn ja: Wer muss den bezahlen, wenn die Familie von Hartz IV lebt? Das Sozialgericht Mannheim hat darüber ein Urteil gefällt.
Muss das Jobcenter einem Schüler einen Computer oder Laptop finanzieren, wenn er diesen für Hausaufgaben braucht? Auf diese Frage musste das Sozialgericht Mannheim eine Antwort finden - und hat ein Urteil gefällt.
Geklagt hatten ein Gymnasiast und seine Mutter, die gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft leben und beide Hartz IV beziehen, wie der Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Der Gymnasiast hatte beim Jobcenter um die Finanzierung eines Computers gebeten. Seine Schule erwarte, dass er mit einem PC arbeite. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab, mit dem Verweis, dass er sich das Geld für den Computer selbst ansparen müsse.
Das Sozialgericht Mannheim urteilte aber, dass das Jobcenter den PC als Mehrbedarf anerkennen muss. Maximal 300 Euro muss es dem Schüler für die Anschaffung eines Computers oder Laptops nun zur Verfügung stellen. Nach Auffassung des Gerichts gehört ein PC zum Existenzminimum.
© dpa-infocom, dpa:200806-99-63767/2 (dpa)

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