
Energieversorger Eon schätzt
Kein Preisschock durch Homeoffice, aber hohe EEG-Umlage

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland ist das Homeoffice der neue Arbeitsplatz. Auf ihrer Stromrechnung dürfte sich das aber nur wenig niederschlagen, schätzt der Energieversorger Eon. Allerdings könnte die EEG-Umlage ziemlich zu Buche schlagen.
Der Stromverbrauch der Privathaushalte ist durch die Arbeit im Homeoffice nach Einschätzung des größten deutschen Energieversorgers Eon nur leicht gestiegen. Einen großen Strompreisschock bei der nächsten Rechnung müssten die Verbraucher deshalb nicht befürchten.
"Das wäre völlig überraschend", sagte Eon-Vorstandschef Johannes Teyssen. Aktuelle Zahlen für den privaten Stromverbrauch gebe es wegen der geringen Zahl der in Deutschland bislang installierten intelligenten Stromzähler zwar nicht.
Die Werte in Großbritannien, wo es bereits Millionen solche Smart Meter in Privatwohnungen gebe, ließen auf einen Anstieg von 4 bis 5 Prozent schließen. Der Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland sei ganz überwiegend eine Folge der gesunkenen Abnahme von Industrie und Großgewerbe.
Ungemach drohe den Stromverbrauchern aber durch eine "Explosion der EEG-Umlagekosten". Die Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien könnte im kommenden Jahr als Folge der gesunkenen Stromnachfrage, niedrigerer Großhandelspreise und der Rekordeinspeisung aus Wind- und Solarparks auf möglicherweise bis zu 8 Cent je Kilowattstunde steigen, sagte Teyssen. Derzeit beträgt die Umlage knapp 6,8 Cent.
Ein solcher Anstieg werde einen Aufschwung nach dem Ende der Corona-Krise abwürgen, warnte der Eon-Chef. Er schlug vor, die EEG-Umlage dauerhaft bei höchstens 5 Cent zu deckeln und die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz von 0,05 Cent je Kilowattstunde zu senken. Dadurch könne eine Familie mit einem Jahresverbrauch von gut 3500 Kilowattstunden um mehr als 200 Euro brutto pro Jahr entlastet werden. Für kleine und mittlere Unternehmen wäre die Einsparungen entsprechend höher. Die mittelfristige Gegenfinanzierung sei durch die bereits entschiedene neue CO2-Bepreisung möglich. (dpa)

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