Kosten von der Steuer absetzen
Der Kinderwunsch ist groß, aber es klappt nicht auf natürlichem Weg? Viele versuchen es mit künstlicher Befruchtung. Doch gängige Methoden sind teuer - was tun?
Wenn Paare einen unerfüllten Kinderwunsch haben, gibt es verschiedene Behandlungsmethoden. Gängigen Optionen der künstlichen Befruchtung sind allerdings teuer.
Einen Teil der Ausgaben übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Kosten, die Paare für die künstliche Befruchtung selbst tragen müssen, können sie zudem steuerlich absetzen. Darauf macht der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) aufmerksam.
Außergewöhnliche Belastungen absetzbar
Paare können Ausgaben für die Behandlung, für Medikamente, für Fahrten zum Frauenarzt oder zur Kinderwunschklinik als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Im Steuerrecht zählt eine künstliche Befruchtung nämlich zu den Krankheitskosten.
Dies gilt für gängige Behandlungsmethoden wie einer direkten Samenübertragung in die Gebärmutter - Insemination (IUI) genannt, genauso wie für eine Befruchtung im Reagenzglas - der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF), sowie für eine Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Dabei wird das Spermium direkt in die Eizelle eingespritzt.
Staatliche Zuschüsse möglich
Zusätzlich gibt es in neun Bundesländern auch staatliche Zuschüsse für gesetzlich krankenversicherte Paare, die sich einer Behandlung - IVF oder ICSI - unterziehen. Den Zuschuss zahlen Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Brandenburg - wenn Betroffene dort ihren Hauptwohnsitz haben. Laut VLH werden dort neuerdings sogar vier Behandlungszyklen bezuschusst - früher waren es drei Zyklen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt - je nach Krankenkasse - bis zu 50 Prozent der Behandlungskosten. Durch den staatlichen Zuschuss können Paare ihren Eigenanteil an den Behandlungskosten weiter reduzieren - auf bis zu 25 Prozent.
Weitere Informationen gibt es unter www.informationsportal-kinderwunsch.de, einem Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (tmn)
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Die ARTMUC in München
Ab Freitag, 12. April 2024, eröffnet die ARTMUC Kunstmesse, Bayerns größter Kunstevent, den Münchner Kunstfrühling und präsentiert aktuelle Strömungen des Kunstmarktes.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenSteuererklärung erstellen lassen: Diese Anlaufstellen helfen
Wer sich etwas Zeit nimmt, kann die Steuererklärung selbst erstellen. Man kann sich aber auch Hilfe holen, etwa bei Lohnsteuerhilfevereinen. Doch was kostet das?
Gemeinsam für nachhaltigen Strom – Gemeinde Ellzee und actensys planen Solarpark
Solarparks gelten als wesentlicher Schlüssel für die Energieunabhängigkeit von Gemeinden. Gemeinsam mit der Gemeinde Ellzee geht actensys einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende.
Diese 6 Fehler in der Steuererklärung kosten bares Geld
Für die Steuererklärung sollte man sich Zeit nehmen. Inmitten all der auszufüllenden Zeilen werden sonst schnell Angaben vergessen, die reichlich Steuerersparnis einbringen.