Kurzgemeldet
Azubis unter 18 dürfen nur bis 20 Uhr arbeiten
Auszubildende unter 18 Jahren dürfen in der Regel nicht vor 6 Uhr mit der Lehre beginnen und nicht länger als 20 Uhr arbeiten. Darauf weist die Bundesregierung in einer neuen Broschüre hin. Das geht aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz hervor (Paragraf 14). Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es aber für bestimmte Berufe Ausnahmen – etwa für angehende Bäcker sowie im Bereich Gastronomie oder Landwirtschaft. Wer nicht zu diesen Berufsgruppen zählt und trotzdem regelmäßig länger arbeiten muss, spricht im ersten Schritt am besten mit seinem Ausbilder. Ändert sich nach dem Gespräch nichts, können Jugendliche sich etwa an die Ausbildungsberater der Kammern wenden.
Auszubildende können ins Ausland
Auszubildende können bis zu einem Viertel ihrer Lehrzeit im Ausland absolvieren. Wer sich dafür interessiert, sollte sich etwa bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern beraten lassen. Während eines Auslandsaufenthalts können Azubis nicht nur ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern, sondern auch interkulturelle Kompetenzen erwerben, berichtet die Zeitschrift „Einstieg“. Im Netz finden Jugendliche unter www.berufsbildung-ohne-grenzen.de weitere Informationen.
Text: tmn
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