Schutzkleidung: Auch an heißen Tagen Pflicht
Auch an heißen Tagen unterliegen Beschäftigte Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen. Den vertraglich festgelegten Dresscode kann der Chef aufheben.
Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen können Beschäftigten vorschreiben, dass sie bestimmte Kleidung tragen müssen. An diese Vorgaben müssen sich Arbeitnehmer auch bei heißen Temperaturen halten. Darauf macht der Essener Unternehmensverband (EUV) aufmerksam.
Auch wenn ein offizieller Dresscode im Büro oder der Branche gilt, müssen sich Mitarbeiter daran halten. Das gilt insbesondere, wenn die Kleiderordnung im Arbeitsvertrag steht. Spricht der Arbeitgeber jedoch Empfehlungen zur Bekleidung aus, sind diese im Gegensatz zur Schutzkleidung nicht juristisch bindend.
Kundenbesuche in kurzer Hose?
Dennoch sollten Arbeitnehmer sich stets angemessen kleiden. Je nach Branche und Position können beispielsweise auch für Hemden im Hochsommer bestimmte Regeln gelten. Der EUV rät davon ab, in Hemden mit kurzen Ärmeln zum Kunden zu fahren. Ist die Hitze aber unerträglich, kann der Chef die Kleiderordnung lockern. (dpa)
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