
Im Abi und Studium
Mit Dyskalkulie und Legasthenie Nachteilsausgleich nutzen

Gerade Prüfungssituationen können für Menschen mit Rechen- oder Lese-Rechtschreibschwäche zur Herausforderung werden. Es gibt aber Unterstützung, die es zu nutzen gilt.
Wer eine Lese-Rechtschreib- oder eine Rechenstörung hat, sollte im Abitur, im Studium oder in der Ausbildung Nachteilsausgleiche und Hilfestellungen nutzen. Das erklärt Annette Höinghaus vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) auf dem Portal "abi.de" der Bundesagentur für Arbeit.
So könne wer Dyskalkulie (Rechenstörung) hat, im Abitur vielleicht einen Taschenrechner benutzen. Bei Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) kann zum Beispiel statt der schriftlichen eine mündliche Prüfung absolviert oder ein PC mit Korrekturhilfe genutzt werden.
Der Nachteilsausgleich sollte die individuelle Beeinträchtigung bestmöglichst ausbalancieren. Da kann je nach Person eine ganz unterschiedliche Hilfestellung nützlich sein.
Wer schon studiert, muss auf jeden Fall rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsausschuss der Hochschule stellen. Beratungsstellen des Studentenwerks oder der Prüfungsausschuss der zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer können hilfreiche Anlaufstellen sein.
Abiturientinnen und Abiturienten sollten sich möglichst so früh wie möglich um eine medizinisch Diagnose kümmern, damit sie ihren Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich wirklich durchsetzen können.
Höinghaus betont, dass nicht zuletzt auch eine Lerntherapie erfolgversprechend sei - selbst wenn sie erst im Erwachsenenalter durchgeführt wird.
© dpa-infocom, dpa:201201-99-530434/2 (dpa)

Preis-Check am besten bei mehreren Portalen rechnen lassen

Sperr-Notruf für Girocard im Handy speichern
Kartenzahlung gewinnt an Bedeutung. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit Giro- und Kreditkarte - und das Wissen, wohin man sich im Notfall wenden kann.

Auch bei Winterwetter müssen Arbeitnehmer pünktlich sein
Glatte Straßen und Schneefall können den Weg zur Arbeit kompliziert machen. Denn trotz Pandemie kann nicht jeder zu Hause arbeiten. Was gilt für Arbeitnehmer?

Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
In den ersten Monaten eines Arbeitsverhältnisses sind Beschäftigte oft besonders vorsichtig. Aber dürfen sie deswegen keinen Urlaub nehmen?

MEIN PLUS: Meine digitale Vorteilswelt
Alle PLUS+ Artikel, persönliches Nachrichtenportfolio, Online-Rätsel, Rabattaktionen und viele Vorteile mehr!
Jetzt entdecken
Wie sich der Versicherungsbedarf ermitteln lässt
Versicherungen gibt es viele. Manche sind ein Muss, andere ein Kann. Und ein Teil ist schlicht überflüssig. Verbraucher sollten ihre Verträge checken.

Sparplan für die Altersvorsorge einrichten
Den meisten bleibt seit dem Wegfall des Soli mehr in der Tasche. Eine Möglichkeit: das Geld in die Altersvorsorge investieren. Das kann sich auszahlen.

Großbritannien: Versand nun zollpflichtig
Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den Postverkehr. Wer privat ein Paket auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, sollte einiges beachten.