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Mit dem Nachwuchs zu Hause: Regeln zu Elternzeit und -geld

Foto: Silvia Marks (dpa)

Nach der Geburt seiner Tochter hat sich Holger Wagner zwei Monate Elternzeit genommen. "Uns war wichtig, dass wir diese Zeit gemeinsam erleben können", sagt der Ingenieur aus Essen. Später soll ein weiterer Monat dazukommen: "Wenn unser Kind laufen lernt, wäre ich gern dabei."

Die Entscheidung dafür fiel leichter, weil sie vom Staat gefördert wird: In den drei Monaten erhält Wagner Elterngeld. "Das Elterngeld ist ein Anspruch gegenüber dem Staat, den ein Elternteil hat, wenn er sich um sein Kind kümmert und deshalb nicht voll arbeiten kann", erklärt Bettina Trojan. Sie ist Rechtsanwältin in Köln und berät zu Elternzeit und Elterngeld. Die Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der muss seinen Mitarbeitern ermöglichen, nach bis zu drei Jahren Elternzeit pro Kind ins Unternehmen zurückzukehren.

In aller Regel liegt das Elterngeld bei rund zwei Dritteln des bisherigen Nettoeinkommens. Dabei haben keineswegs nur Angestellte Anspruch auf die Unterstützung: "Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die ein Neugeborenes daheim haben und die Anforderungen erfüllen - also auch der Student oder die Hausfrau", erläutert Trojan. Hilfe beim Errechnen des Anspruchs gibt der Online-Elterngeld-Rechner.

Für insgesamt 14 Monate fördert der Staat die Auszeit. Das gilt jedoch nur, wenn sich beide Partner mindestens zwei Monate an der Elternzeit beteiligen - sonst wird die Förderung nur für ein Jahr gezahlt.

"Seit der Einführung des Elterngeldes hat sich die Väterbeteiligung kontinuierlich gesteigert", sagt Verena Herb, Sprecherin des Familienministeriums. Dennoch beanspruchen weiterhin vor allem Frauen die Förderung: 96 Prozent der Mütter bezogen für ihre 2012 geborenen Kinder Elterngeld. Dagegen nutzten nur rund 29 Prozent der Väter die bezahlte Auszeit. Nach der Elternzeit haben Mütter und Väter ein Anrecht auf die Rückkehr auf ihren alten - oder einen vergleichbaren - Arbeitsplatz.

Neue Regeln für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, sollen die Elternzeit flexibler machen: Sie kann künftig auf drei Abschnitte verteilt werden - statt wie bisher auf zwei. Bis zu zwei Jahre Elternzeit können in Zukunft zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden - bislang war das nur für ein Jahr möglich.

Mit der Neuregelung der Elternzeit wurde auch das Elterngeld-Plus eingeführt. Es soll Müttern die frühzeitige Rückkehr in den Beruf erleichtern. Statt wie bisher für 14 Monate gibt es nun zum Beispiel die Möglichkeit, für 28 Monate Elterngeld-Plus zu beziehen - das ist dann aber nur halb so hoch.

"Wenn das künftig länger geht, hätten wir das sicher auch genutzt", sagt Ingenieur Wagner. Das Elterngeld sei eine gute Möglichkeit, mehr Zeit für die Familie zu haben, allerdings würden davon nicht alle Einkommensgruppen profitieren. "Ich bin froh, dass ich nicht in einer finanziellen Situation bin, die mich zwingt, nach der Geburt gleich wieder zu arbeiten." Bei anderen Paaren auf der Geburtsstation sei das trotz Elterngeld der Fall gewesen: "Bei einem Krankenpfleger sind zwei Drittel vom Netto eben nicht viel." (dpa)

Online-Elterngeld-Rechner

Website des Familienministeriums zum Elterngeld-Plus

Website zu Elternzeit und Elterngeld der Kölner Anwaltskanzlei

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