
Waren aus Großbritannien: Wo es für Verbraucher hapert

Groß war die Erleichterung über den in letzter Minute erzielten Handelspakt der Europäischen Union mit Großbritannien. Und tatsächlich ist das Chaos seit 1. Januar ausgeblieben. Aber die Reibungsverluste sind beträchtlich.
Online-Kunden schauen verdutzt auf hohe Zusatzkosten bei Paketen aus Großbritannien, Unternehmer beklagen neue Bürokratie: Auch wenn beim Brexit zum Jahreswechsel der große Knall vermieden wurde, läuft längst nicht alles reibungslos.
Trotz Handelspakts gibt es Zölle, darauf weist unter anderem die Unternehmensberatung BDO hin. Das gilt dann, wenn Waren aus Großbritannien nicht britisch sind - zum Beispiel bei in Asien produzierte und über britische Händler vertriebene Kleidung. Das Stichwort heißt Ursprungsregeln. Zu möglichen Zöllen kommt zudem Einfuhrumsatzsteuer.
Aber das Thema trifft auch Verbraucher im Online-Handel. Wer über das Internet in Großbritannien bestelle, überblicke oft nicht, ob die Ware vielleicht in China produziert worden sei, sagt Linn Selle vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Einfuhrumsatzsteuer werde ab einem Warenwert von 22 Euro fällig, Zoll ab 150 Euro. Verbraucher stünden dann vor einer "fetten Nachzahlung", weiß Selle. Die Verbraucherschützerin rät deshalb: "Man sollte sich bewusst sein, dass zusätzliche Kosten entstehen können, und lieber einmal mehr nachfragen."
© dpa-infocom, dpa:210114-99-28599/2 (dpa)

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