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Neu für Verbraucher
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Schärfere Regeln beim Impfen und bei Waffen

Seit 1. März gilt eine strengere Impfpflicht für Kinder und Erwachsene.
Foto: Tom Weller, tmn

Zum 1. März trat die Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Zudem wird der Besitz von Waffen neu geregelt. Was sonst noch an gesetzlichen Neuerungen wichtig ist.

Seit 1. März sind mehrere gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten - die Impfpflicht gegen Masern und ein schärferes Waffenrecht. Ein Überblick:

Masern und Impfpflicht

Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas oder auch Asylbewerberheimen betreut werden, müssen nun gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Allerdings gibt es Kritik an der Umsetzung des Gesetzes.

Wiederholungsrezept und vertrauliche Spurensicherung

Brauchen Patienten regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel, können Ärzte nun ein "Wiederholungsrezept" ausstellen - damit kann ein Mittel bis zu viermal in der Apotheke abgeholt werden. Um Jugendliche vor unnötigen Schönheits-OPs zu bewahren, wird Werbung verboten, die sich ausschließlich oder überwiegend an sie richtet. Opfer von Vergewaltigungen bekommen eine "vertrauliche Spurensicherung" etwa auf Sperma oder K.-o.-Tropfen nun bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Verschärftes Waffenrecht

Zum 1. März wurden weitere Teile des Waffenrechts verschärft, nach dem erste wichtige Vorschriften bereits am 20. Februar wirksam wurden. Weitere Teile treten im Laufe des Jahres in Kraft. Damit soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.

So wird unter anderem das Nationale Waffenregister ausgebaut: Der vollständige Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen wird dokumentiert. Ein Verschwinden von Waffen in die Illegalität soll verhindert werden, weshalb auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und Waffenhändler wirksam werden. Ferner wird eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt sowie der Kreis der verbotenen Gegenstände erweitert. Die Länder können außerdem Waffen- und Messerverbotszonen an belebten Orten und in Bildungseinrichtungen einrichten. (tmn)

Weitere Infos der Bundesregierung zu Masern

Bundesregierung zum schärferen Waffenrecht

Auswärtiges Amt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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