Nichtveranlagungsbescheinigung: Gültigkeit überprüfen
Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler mit geringem Einkommen können eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. So bleiben ab diesem Jahr bei einem Alleinstehenden Einnahmen von rund 8000 Euro und bei zusammenveranlagten Verheirateten rund 16 000 Euro steuerfrei.
Liegt das Einkommen unter diesen Beträgen beziehungsweise ist absehbar, dass es zu keiner Einkommensteuerschuld kommt, kann der Steuerzahler eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und muss keine Einkommensteuererklärung abgeben, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Relevant ist diese Nichtveranlagungsbescheinigung insbesondere für Schüler und Studenten, die jobben, aber auch für Rentner. Hat das Finanzamt einmal eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt, gilt diese in aller Regel für drei Jahre.
Steuerzahler, die bereits über eine solche Bescheinigung verfügen, sollten nun überprüfen, ob diese für das Jahr 2010 noch gültig ist und gegebenenfalls eine neue beantragen, rät der Bund der Steuerzahler. Der dafür nötige amtliche Formularvordruck ist beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de/ erhältlich.
Formulare herunterladen: www.formulare-bfinv.de
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