Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Drei Fragen an...: Ohne Fahrschein ertappt: Was dürfen die Kontrolleure?

Drei Fragen an...
ANZEIGE

Ohne Fahrschein ertappt: Was dürfen die Kontrolleure?

Wer schwarzfährt, begeht eine Straftat. Kontrolleure haben das Recht, die Person vorläufig festzuhalten.
Foto: Daniel Reinhardt (dpa)

Wer ohne Ticket in Bus oder Bahn erwischt wird, muss in der Regel mit den Kontrolleuren aussteigen - und dann droht mindestens ein Bußgeld. Doch welche Rechte haben Schwarzfahrer? Und dürfen Kontrolleure überhaupt jemanden festhalten?

"Fahrkarten, bitte!": Wer ohne Ticket unterwegs ist, zuckt bei diesem Satz zusammen. Erwischen Kontrolleure einen Schwarzfahrer, wollen sie meist dessen Personalien aufnehmen und am Ende ein Bußgeld kassieren.

Doch welche Rechte haben Schwarzfahrer? Und was dürfen die Kontrolleure? Eine Einschätzung dazu gibt Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Dürfen die Kontrolleure Schwarzfahrer festhalten?

Gregor Samimi: Ja, dürfen sie. Denn Schwarzfahren ist eine Straftat. Nach Paragraf 127 der Strafprozessordnung darf jeder Bürger eine Person vorläufig festhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Person eine Straftat begangen hat und unter Umständen fliehen will.

Vergleichbar ist die Situation mit einem Ladendiebstahl oder einer Sachbeschädigung. Zurückhaltend agieren sollten Kontrolleure bei einem bloß vagen Verdacht. Denn die Situation kann eskalieren, wenn sich die Person einer falschen Verdächtigung ausgesetzt sieht.

Wenn sich jemand weigert, seine Personaldaten anzugeben, können die Kontrolleure dann die Polizei rufen?

Samimi: Genau. Die Kontrolleure selbst können eine Person nicht zwingen, dass sie ihre Daten angibt. Sie dürfen aber jemanden so lange festhalten, bis die Polizei da ist, um die Personalien festzustellen. Das ist legitim.

Was ist, wenn man davonrennt? Droht einem dann mehr Ärger?

Samimi: Unter Umständen schon. Denn was ist, wenn sich die Kontrolleure bei der Verfolgung oder dem Festhalten verletzen - etwa mit dem Fußgelenk umknicken? Möglicherweise melden dann die Verkehrsbetriebe oder der Kontrolleurs beim Schwarzfahrer Ansprüche auf Schadenersatz an.

Und nicht nur das: Zeigt der Verkehrsbetrieb die Person an, können Richter bei der Strafzumessung die konkreten Umstände des Einzelfalls heranziehen. Im Strafverfahren kann es sich dann strafverschärfend auswirken, dass sich der Schwarzfahrer losgerissen oder sich zur Wehr gesetzt hat - und hierbei der Kontrolleur zu Schaden kam. (dpa)

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren