Diese Unterlagen muss man aufbewahren
Alte Rechnungen, Belege und Verträge schlummern in vielen Aktenordnern. Viele Unterlagen können Verbraucher getrost entsorgen - aber welche?
In vielen Arbeitszimmern stapeln sich die Ordner mit Verträgen und Rechnungen. Manche trauen sich kaum, alte Unterlagen zu entsorgen. "Stattdessen fehlen aber manchmal wichtige Urkunden", erklärt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
- Bank: Verbraucher können mit Kontoauszügen nachweisen, dass sie Rechnungen bezahlt haben. Sie sollten diese unbedingt eine Weile aufheben. Eine einheitliche Frist dazu gibt es nicht. "Grobe Orientierung bietet die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die für einen großen Teil von Ansprüchen aus Alltagsgeschäften gilt", erklärt Sylvie Ernoult vom Bundesverband Deutscher Banken. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
- Frisch vermählte Paare sollten allerdings den Kontoauszug von dem Monat ihrer Eheschließung noch länger aufheben, rät Renate Daum von der Zeitschrift Finanztest. "Bei einer Scheidung muss in der Regel das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Heirat festgestellt werden. Wer seinen Kontostand nachweisen kann, hat es leichter."
- Steuer: Einen Monat haben Steuerpflichtige Zeit, um gegen ihren Steuerbescheid Widerspruch einzulegen. Danach ist der Bescheid gültig. "Belege und Unterlagen können Verbraucher nach Bestandskraft des Bescheides theoretisch aussortieren. Hier gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Spendenbescheinigungen müssen ein Jahr lang aufbewahrt werden", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Den Bescheid sollten Steuerzahler unbedingt langfristig aufbewahren. Das Finanzamt kann ihn unter Umständen noch zehn Jahre prüfen.
- Versicherung: Solange der Vertrag besteht, sollte man den Versicherungsschein sowie alle Schreiben des Versicherers aufbewahren. Den Schein benötigen Kunden oft um Leistungen zu beantragen - etwa bei der Lebensversicherung, erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
- Rechnungen: Kassenbons können als Nachweis für die gesetzliche Gewährleistung dienen. Zudem benötigen Verbraucher die Quittungen, wenn sie der Hausratversicherung einen Schaden melden wollen. Es lohnt sich, zumindest Bons teurer Anschaffungen aufzuheben. "Die Belege sind manchmal auf Thermopapier gedruckt, das nach einiger Zeit verblasst", erklärt Daum. Dann sollten Verbraucher sie kopieren.
- Wohnen: Mieter können den Vertrag der alten Wohnung getrost entsorgen. Gerhards ergänzt: "Auch Protokolle der Wohnungsübernahme und Nebenkostenrechnungen können weg, sobald der Vermieter alle Abrechnungen fertig und die Kaution zurückgezahlt hat."
- Beruf: Alte Arbeitsverträge können in der Regel weg - es sei den nur dort steht der Nachweis, dass man eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat. "Der Ausbildungsvertrag kann aber im Zweifel sinnvoll sein, um später beim Rentenantrag die Höhe des Bruttolohns nachzuweisen", erklärt Daum. Sehr wichtig sind Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung. Die braucht ein Arbeitnehmer etwa, um sein Rentenkonto zu klären - also wie lange er in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Davon hängt die Höhe der Rente ab.
- Urkunden: Ein Testament, ein Erbschein oder eine Vollmacht gehören zu den Dokumenten, die unbedingt im Original vorliegen müssen. Ein Testament in Kopie wäre nicht gültig. "Dann würde die gesetzliche Erbfolge greifen", warnt Daum.
Heiratsurkunden und Geburtsurkunden sollten auch im wichtigen Ordner landen. Vorsorglich auch die verstorbener Eltern, rät Gerhards. Die Unterlagen kann man aber beim Standesamt erneut besorgen.
Dennoch sollte man von wichtigen Dokumenten eine Kopie machen und sie an einem anderen Ort aufheben. Kommen die Originale weg, können Betroffene sie so zumindest leichter wiederbeschaffen. (tmn)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenDie swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.